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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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166 II- Buch. 1. Kap. Organisation der Verwaltung.

kammerrat, der Justitiar Kemnitz, war zugleich Konsistorialpräsidentund Kammergerichtsrat, konnte also diese Stelle nur nebenher ver-walten und ihr schwerlich viel Zeit widmen, der dritte Amts-kainmerrat war der Hofrentmeister, der nur dem Titel nach demKollegium angehörte; eine der Kammermeisterstellen endlich standauf dem Aussterbeetat, sie sollte nur so lange bestehen, als derInhaber der anderen, der bejahrte Johann Fehr, noch lebte 1 . Sostanden denn eigentlich nur zwei untere und zwei höhere Beamtezur Disposition.

Dennoch war dieser Mifsstand noch nicht der schlimmste: Knyp-hausen und Kraut haben in einer späteren Periode in diesem Ver-waltungszweige mit einer noch geringeren Anzahl von Hülfsarbeiterndie gröfsten Erfolge erzielt. Aber die Personen, die in dem erstenJahrzehnt der Regierung Friedrich Wilhelms zur Verfügung standen,waren wenig geeignet. Der Präsident Arnim war eine Kreatur Burgs-dorfs und hatte den bestehenden Schlendrian nicht im mindesten zubekämpfen gewufst; vielleicht hatte er nicht einmal den Willen dazu,geschweige denn, dafs er sich zu schöpferischer Verwaltungsthätigkeitbefähigt gezeigt hätte. Von ihm hieJ's es, dafs er den Kurfürstenruinieren könne 2 .

Und unter den übrigen Mitgliedern hatte sich nur einer aus-gezeichnet, Joachim Schulze, dem der Kurfürst, als er ihn sogleichnach dem Regierungswechsel in seinem preufsischen Kommissoriumbestätigte, versichert hatte, er wolle ihn gegen jede Anfechtung inseinem, wie er wohl wisse, wenig beliebten Amte schützen 8 . Aber

er seine Funktionen in Preufsen noch ferner wahrnehmen solle. (Der Kurfürstan Schulze [Konzept gez. Schwerin] 15. Jan. 1651.)

1 Bei dem Namen des Vizekammermeisters ist im Etat vermerkt:Wann aherder alte Kammermeister abgehet, bekombt er dessen Unterhalt voll und wird als-dann diese Stelle nicht wieder besetzt." Neuer Hofstaat vom Januar 1652.(König II S. 293.)

2Jedermann freuete sich und sonderlich da auskäme, dafs der Herr Kammer-präsident auch erlassen worden. Ich höre auch von jedwedenn solch Judiciumfallen, dafs Se. K. D. hätten müssen gänzlich ruinieret werden, wann Sie es nichtalso angefangen hätten." So schreibt nach Arnims Entlassung Tornow an denGrafen Waldeck (Schreiben vom 20. Jan. 1652; abgedruckt bei Erdmannsdörffer,Zur Geschichte S. 578 f.).

8Ihn auch bei denen Verrichtungen, weil Sr. K. D. bekannt, dafs sieziemblich verhasset sein, über ihn wider männiglichen starken Schutz halten," heifstes in der Bestallungskonfirmation für den Amtskammerrat Schulze vom 13. De-zember 1640.