160 II. Buch. 1. Kap. Die Organisation der Verwaltung.
war von einer solchen Ernennung die Rede gewesen 1 , jetzt erst wurdesie ins Werk gesetzt. Zu seinen besonderen Befugnissen gehörtendie Bescheidung der einkommenden Bittschriften, die Ansetzung undjuristische Leitung der Verhörstermine und die Abfassung und Unter-zeichnung der Abschiede, die den Parteien zu erteilen waren 2 . Dochübte er diese richterliche Thätigkeit nicht allein aus, schon 1620 warvielmehr festgesetzt worden, dai's der Direktor und die Amtskamin er-rate die Verhöre insgesamt abhalten sollten 3 , eine Bestimmung, beider man es auch späterhin beliefs 4 .
Auch nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms ist an dembestehenden Zustand nicht viel geändert worden. Das unklare Ver-hältnis der Amtskammern zur Forstverwaltung zu regeln, ward einAnlauf genommen, indem man beschlofs, einen Oberförster zum Amts-kammerrat zu bestellen 5 — eine Mafsregel, die indessen nichtmerkliche Folgen gehabt zu haben scheint. Und als die Stelle einesVorsitzenden der Amtskammer, die eine Zeitlang vakant gewesenwar 0 , wieder besetzt wurde — Bernd von Arnim, der Amtshauptmannvon Lebus und Fürstenwalde, wurde zum Amtskammerpräsidenten er-nannt — hat man ihm fast in allen wesentlichen Punkten dieselbenKompetenzen beigelegt, die einst Groben ausgeübt hatte. Nur ineinigen wenigen Bestimmungen wich Arnims Bestallung 7 von derGröbens ab — durchweg zum Vorteil seiner Amtsgewalt. Die Ab-hängigkeit der beiden der Amtskammer beigeordneten Behörden, derHofrentei und der Hofstaatsbeamten, von ihr ward sehr nachdrücklich
1 Schwartzenberg an die Amtsräte und Kammermeister allh.: 15. Juni 1614.
2 Bestallung des Hof- und Kammergerichtsrat Petrus Fritze zum Amtskammer-rat Montags nach Trin. 1624.
3 Bestallung Gröbens vom 18. April 1620, Alinea „Fället denn auch etwasvor" (s. u. Akten Nr. 59).
i Bestallung Arnims vom 7. Juni 1643 (s. u. Akten Nr. 62).6 Den Oberförster Freitag. Der Kurfürst an den Statthalter in der Mark.81. Mai 1642.
6 So nach den Eingangsworten von Arnims Bestallung zum Amtskammer-präsidenten vom 7. Juni 1643 (s. u. Akten Nr. 62). Man vergleiche jedochdie Bemerkung Isaacsohns (II S. 99 ff.) über Johann von Waldow, der den Vor-sitz vielleicht nur vorübergehend oder in lockreren Formen geführt hat. Jeden-falls führte er keinen besonderen Titel, noch 1639 ist er in den Akten als Amtsraterwähnt (Reskript über die Verpflegung des Amtsrats von Waldow in den Ämternvom 4. Febr. 1639).
7 Vom 7. Juni 1643 (s. u. Akten Nr. 62).