Die Amtskammer zu Kölln und das kurmärkische Kassenwesen (1640—51). 159
folger zu bestellen; ungleichen sollte er den Abschieden, die bei jederVisitation der Rechnungsabnahme erteilt werden sollten, Nachachtungverschaffen, nötigenfalls durch Strafen.
In der Amtskammer selbst erhielt der Direktor ausdrück-lich zwar keinen Machtzuwachs, dafs man aber auf den Vorsitzeines Einzelnen jetzt mehr Gewicht legte, trat doch an einer Stellegreifbar hervor; es ward verfügt, dafs der Direktor für die Zeiten,in denen er abwesend sein würde, das Präsidium einem Stellvertreterübertragen solle 1 . Und dafs diese Bestallung alle die Geschäfte, diedie Ordnung von 1615 der Anüskammer im ganzen übertrug, nunihm insbesondere zuwies, bedeutete auch eine Hebung seiner Stellunginnerhalb des Kollegiums.
Seit dieser Änderung hat sich die Organisation der Amtskammer,bis zum Regierungsantritt des Kurfürsten Friedrich Wilhelm nichtwesentlich geändert: die in diesen Jahren neuernannten Amtskammer-räte — auch schlechthin Amtsräte genannt — erhielten Bestallungen,die in der Hauptsache ganz analog derjenigen des Amtskammer-direktors lauteten, abgesehen von dessen Dirigenten-, Straf- und Er-nennungsbefugnissen und seinen Kompetenzen in Bezug auf die Hof-haltung 2 . Nur ein Fortschritt wurde gemacht: das Justizdecernat, dasnacli der Ordnung von 1615 von einem der Amtsräte wahrgenommenwerden sollte und für dessen Geschäfte überdem noch ein Hofadvokatim Nebenamt bei der Amtskammer angestellt war, ward im Jahre1624 einem älteren geschulten Juristen, einem Kammergerichtsrat,tibertragen. Schon vor der Begründung des Amtskammerkollegiums
1 Das Personal der Amtskammer bestand damals aufser Groben aus einemIlofadvokaten (Teuschcr), einem Amtsrat (Johann Fritze), einem Kammermeister(Heinr. Pardemann), einem Amtskammersokretär (Johann Fehr), zwei Amtskammer-schreibern (Christ. Dreher, Joachim Schulze), einem Amtskammerverwandten (HansWolff), einem Landmesser (Melchior Schulze) und einem Rechnungsbeamten ohneTitel (Paul Mader). So nach dem „Verzeichnis aller kurfürstlichen Räte, Offl-cierer und Diener allhie bei Hoefe habenden Besoldungen und Unterhalts", o. D.(c- 1620, nach einem Archivvermerk, den eine Reihe von direkten und indirektenZeitangaben des Aktenstückes bestätigen). Die 1615 bei der Amtskammer be-schäftigten Amtshauptleute mögen in diesem Verzeichnis nur weggelassen sein, weilsi e anderweit besoldet wurden; doch ist dies nur zu vermuten, nicht sicher anzu-nehmen.
2 So die kurfürstliche Bestallung für Joachim Schulze, 25. Mai 1638 (s. u.Akten Nr. 60).