Druckschrift 
1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
Seite
147
Einzelbild herunterladen
 

Dritter Abschnitt. Die Knyphausensche Reorganisation (168497). 147

verhindern, so viel auch von Danekelman 1 und der Hofkammcr 2von ersterein hier und da mit Erfolg gegen sie eingewandt seinmochte. Das Kassen- und Rechnungswesen an sich ward durch dieseAngriffe gar nicht getroffen. Ausdrücklich ward dieses auch nur in einemBericht getadelt, den die zurückgebliebenen Mitglieder der Hofkammerdem Kurfürsten erstatteten. Danekelman hatte in den ersten Verhörendie Anschuldigungen, die man ihm in Bezug auf diese Angelegenheitenaufbürdete, auf die zuständige Behörde abgewälzt, diese ward zurRechenschaft gezogen und die Geheimen Kammerräte fanden nun infeiger Sorge, sie könnten in den Sturz des ersten Ministers verwickeltwerden, keinen besseren Ausweg, als auf die alten Anklagen neue zuhäufen. Statt sich mit dem Nachweis zu begnügen, dafs das Kassen-wesen ihnen nicht unterstellt gewesen und dafs sie an den Rechnungs-unrei>elmäfsigkeiten, die Danekelman angeblich verursacht haben sollte,keinerlei Schuld gehabt hätten den sie mit allem Rechte führtenknüpften sie daran noch ihrerseits eine besondere Beschuldigung gegenden Oberpräsidenten. Sie behaupteten, er habe ihnen einen Verweiserteilt, als sie einige rückständige Kammerrcehnungen hätten beschaffenwollen, und durch seine Schuld hätten sie einige Jahre hindurch ausPreufsen nur unvollständige Rechnungen erhalten 3 .

Danekelman konnte dann, als ihm diese Anschuldigung vorge-halten wurde, leicht beweisen, dafs sie hinfällig sei. Er habe mitAbsicht die Rechnungen über die preufsische und klevische Domänen-reluition zurückgehalten, weil die dabei aufgelaufenen Fonds nichtfür andere Zwecke als die Einlösung weiterer verpfändeter Domanial-güter verwandt werden sollten. Es war eine der Mafsnahmen gewesen,durch die er hatte verhindern wollen, dafs noch weitere Gelder von derHofhaltung verschlungen wurden, und eben deshalb hatte er die Hof-kammer davon zurückgehalten; denn hätte diese sieh hineingemischt,so wäre schwerlieh zu verhüten gewesen, dafs die eingenommenenGelder auf den Etat gekommen und in der Folge etwa für Hofstaats-zwecke verwandt worden wären 4 .

1 S. seinen Bericht vom 10. Juli 1698, Art. 20 ad 2 und Peitzer Protokollvom 11. bis 12. Jan. 1702, Art. 178 (Akten Nr. 55 und 56).

2 S. ihren Bericht vom 26. März 1698 zu Art. 21 (u. Akten Nr. 53).

3 Bericht der Geheimen Hofkammcr an den Kurfürsten 26. März 1698 (s. u.Akten Nr. 53).

4 Peitzer Protokoll vom 11. bis 12. Jan. 1702, Art. 164165. Vergl. Danckel-mans Bericht vom 10. Juli 1698, Art. 20 ad 3 (s. u. Akten Nr. 55 und 56). Auf

10*