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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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146 I. Buch. 2. Kap. Centralkassen und Generaletats.

würfe gemacht wurden *, so schlug er damit dieselbe perfide Taktikein, die man gegen den gestürzten Minister in diesen Tagen so oftangewandt hat. Auch ihm ward die angeblich bestehende Konfusiondes Kassenwesens zur Last gelegt und als einzige Begründung dafüreine Reihe von Schulden angeführt, die sich bei einzelnen Kassen vor-gefunden hätten 2 . Ganz abgesehen davon, dafs dem gegenüber dieÜberschüsse, die man bei einer Anzahl von Kassen vorfand und überdie man eben jetzt verfügte 3 , mala fide verschwiegen wurden, unddafs man die ungeheuere Steigerung des Reinertrags der Kammer-verwaltung, der gegenüber jene verhältnismässig kleinen Summengar nicht in Betracht kamen, ebenso unredlicherweise mit Stillschweigenüberging, war doch auch die ganze Deduktion hinfällig: diese Schuldenwaren auf Befehl des Kurfürsten gemacht worden 4 , und weder derOberpräsident 5 noch die Ilofkammer 0 , am wenigsten aber die Kassen-beainten waren in der Lage gewesen, die übermäfsigen Ausgaben derHofhaltung, die zu diesen Anleihen genötigt hatten und die mangerade jetzt ein neuer Beweis für die Frivolität der Behauptung,die Finanzen seien zerrüttet beträchtlich steigerte 7 , schliel'slich zu

1 Matthias an den Kurfürsten 2G. März 1698 (s. u. Akten Kr. 54).

2 S. die Ausschnitte aus dem Peitzer Protokoll vom 11. his 12. Jan. 1702(s. u. Akten Nr. 56).

3 Ungezeichnete DenkschriftVon den vermutenden Beständen, so sich inden Kammerestaten befinden, werden bezahlet", o. D. (1698), u. Akten Kr. 52.

4 S. z. B. die Schulden der Postkasse, ungezeichnetes Konzept, o. D. (1698),u. Akten Nr. 51.

r ' S. Art. 20 Alinea 1 des Berichts Danckelmans vom 10. Juli 1698 und dasPeitzer Protokoll vom 11. bis 12. Jan. 1702, Art. 178 Schlufs (Akten Nr. 55 und 56).

0 S. o. S. 144 Anm. 4.

7 Die Schatulle wurde nicht allein von der Besoldung des Personals der Forst-verwaltung entlastet, einem Betrage von 47506 Thlrn. 21 Gr., sondern auch mit270000 Thlr. gegen 128 509 Thlr. bisher im Etat angesetzt. Sie erfuhr also eineErhöhung ihrer Einnahmen von im ganzen 189000 Thalern genau vier Monatenachdem man den völligen Kuin der Kammerfinanzen konstatiert hatte! (Kurfürst-liche Verordnung vom; 17. März 1698 [abgedruckt hei Fischbach II 1 S. 92], Kurf.Beskript vom 21. März 1698, Designation derjenigen Besoldungen, so vermöge Kur-fürstlicher gnädigster Verordnung von der Schatull zur Ilofrentei verwiesen worden,ungezeichnetes Memorial o. D.) Dazu traten 1699 eine geringfügige Erhöhung derProvinzialbciträgc um 5400 Thlr. und eine Assignation von 62000 Thlrn. für denSchlofsbau und für andere kurfürstliche Civilbauten und 18000 Thlrn. für Warten-berg und den Grafen Dohna, insgesamt 85400 Thlr. (Künftig könnte die Ein-nahme des Hofstaatsetats folgendergestalt eingerichtet werden, ungezeichnete Denk-schrift o. D. [1699], der Kurfürst an Matthias [Berchem] 3. Jan. 1699).