138 !• Buch. 2. Kap. Centralkassen und Generaletats.
nur einen Teil ihrer Einnahmen hier erhalten sollten, vermutlieh alsRemuneration für Dienste in Hoffinanzangelegenheiten 1 .
Sprachen für die Erhaltung der Hofstaatskasse Zweckmäfsigkeits-gründe, so hat die Schatulle ihren Fortbestand sicherlich ihrer tra-ditionellen Stellung als einer zur besonderen Verfügung des Herrschersstehenden Kasse zu verdanken. Wurde sie doch auch von jeher völliggetrennt von der Hofrentei und von besonderen Beamten verwaltet,obwohl die Geschäfte nicht so grofs waren, dafs sie eine besondereBehörde erfordert hätten: Christian Sigismund Heydekampf, der dasAmt über drei Jahrzehnte lang allein innegehabt hatte, war danebender Leiter des unendlich viel umfassenderen Kriegskassenwesens ge-wesen, und als ihm 1682 sein Sohn Kaspar Sigismund nachfolgte 2 , er-hielt er zwar keine weiteren Aufträge, aber sein Hülfsarbeiter Cautius 3ward mit dem zweiten Amte des älteren Heydekampf betraut, mit derLeitung der Generalfeldkriegskasse. Sein Nachfolger Vietor hat dasAmt unter der Oberaufsicht des Oberpräsidenten Danekelman 4 wiederallein verwaltet 5 .
Der Etat der Schatulle war in dieser Verwaltungsperiode imwesentlichen der alte 6 . Bei den Einnahmen hatte man entsprechend
1 So nach einer undatierten und ungezeichneten Übersicht über die Hofstaats-gelder 1684. Vergl. auch die Hofstaatsspezifikation derjenigen kurfürstlichen Be-dienten, welche von Cruc. 1688 bis Cruc. 1689 von denen hierzu verordneten Hof-staatsmitteln und Einkünften besoldet werden sollen (s. u. Akten Nr. 39).
2 S. o. S. 100.
3 1684 wird er als solcher, als Geheimer Kammerschreiber, genannt. (Unge-zeichneter Estat, was Sr. K. D. von Quartal Reminiscere ab aus den Schatull- undKammergefällen bezahlet wissen wollen, o. D.)
4 Art. 155 des Peitzer Protokolls über das Verhör mit E. Danekelman vom11. und 12. Jan. 1702 (s. u. Akten Nr. 56).
5 S. die undatierte und ungezeichnete Designation der Schatulleinnahmen von1688 (u. Akten Nr. 40).
6 Ob die Güter, die Friedrich III. als Kurprinz und Kurfürst erworben hat,der Schatulle überwiesen sind, wie Riedel (Staatshaushalt S. 36) angiebt, vermochteich nicht aktenmäfsig festzustellen, da mir Jahresrechnungen der Schatulle ausdieser Zeit nicht vorgelegen haben. Dagegen spricht, dafs der Einnahmeetatder Schatulle in der Zeit von 1689 bis 1696/97 nicht nur nicht zu-, sondern abge-nommen hat. Für jenes Jahr sind etwa 135000 Thlr., für dieses 128500 Thlr. ver-zeichnet (Generaletat von 1689, Riedel Beil. VIII und von 1696/97, s. u. AktenNr. 46). Da aber andrerseits in dem kurmärkischen Kammeretat von 1688/89 beiden Ämtern Potsdam, Saarmund, Schwedt, Köpenik, Stansdorf, Dambeck, Neuendorfverzeichnet ist, „deren Einkünfte werden bei der Kammer nicht berechnet" und indem von 1695/96 zu den Ämtern Oranienburg, Potsdam, Köpenik, Neustadt, Stans-