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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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Dritter Abschnitt. Die Knyphausensche Reorganisation (168497). 137

die ihr dann als einziger Zuschufs von Seiten der Centralstelle zugeflossenwäre, so blieben doch die Beiträge, die auf die Etats der einzelnenProvinzen verteilt waren, nach wie vor feste. In den Rechnungsjahren168588 z. B. schwankte ihre Einnahme nur zwischen 216000 und221200 Thalern, also um einen denkbar geringfügigen Betrag 1 . Undso blieb es; der Generaletat von 1696/97 wies ebenfalls fast überallrunde Beträge unter dieser Rubrik auf: nur bei den kurmärkischenZuschüssen waren noch nach alter Art einige kleinere Splitterbeiträgeverzeichnet 2 . Diese Stetigkeit der Einnahmen hatte denn auch eineähnliche Fixiertheit der Ausgaben zur Folge. Auch die Ausgaben-rechnungen der Jahre 168588 verzeichnen unter allen Titeln fastdieselben oder wenig abweichende Beträge 8 . Da dann die wirklichenBedürfnisse aber doch sehr schwankend waren, so waren diese An-gaben freilich blofs buchmäfsig; die Abweichungen, d. h. in der Regeldie Überschreitungen der Rechnung, wurden dann wohl oder übeldurcli Schulden beglichen.

Der Ausgabenetat der Hofstaatskasse war, wie seit ihrer Grün-dung, überhaupt in erster Linie den Sachausgaben der Hofhaltunggewidmet. In ihren Büchern waren unter den Titeln Livree, Hof-küche, zu Gewürz, Keller, Konditorei, Silberkammer, Futterboden,Marstall, Handwerker-Auslösungen und Insgemein bei weitem der gröfsteTeil ihrer Ausgaben verzeichnet; im Rechnungsjahre 1686/87 beispiels-weise 129 600 Thaler, bei einem Gesamtbudget von 226000 Thalern.Dazu kamen damals noch 44000 Thaler prinzlicher Apanagen, undnur etwa 53 000 Thaler wurden für Besoldungen und Kostgelder aus-gegeben. Das Gros der Hofbeamten bezog ihr Gehalt von dieserKasse; nur einige wenige Staatsbeamte waren ebenfalls irregulärerWeise an sie gewiesen. Doch war auch für diese Ausnahme ein Grundvorhanden; es waren lediglich Beamte der Kammerverwaltung, die

1 Übersicht über die Hofstaatsgelder 168588 (s. u. Akten Kr. 34).

2 Unter dieser Rubrik sind vertreten:

Kurmark 99 566 Thlr., Pommern 20 000 Thlr.,

Neumark 20 000 - Halberstadt 2 000 -

Preufsen 90 000 - Minden 10 000 -

Magdeburg 41000 - Ravensberg 13 000 -

Kleve-Mark 17 500 - Lauenb.-Bütow 4 900 -

zusammen 317966 Thlr. So nach dem Generaletat von 1696/97 (s. u. Akten Nr. 46).8 Hofstaatsgelder 1685-88 (s. u. Akten Nr. 34).