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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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136 I- Buch. 2. Kap. Centralkassen und Generaletats.

sammelten sich in der Zeit von 168792 190OOO Thaler Schuldenan, von denen nur 13 700 aus dem Jahre 1687 stammten und vondenen bis zum November 1692 noch 140000 zu bezahlen waren. Umdiese Schulden abzuzahlen, mul'ste man selbst Anleihen unter Hypo-thecierung von Domänen machen, da man sie, wie sich ein kurfürst-liches Reskript dieser Jahre ausdrückt, Respekts halber nicht gar zulang bei den ersten Gläubigern stehen lassen konnte 1 . Obwohl auchwohl Einschränkungen angeordnet wurden 2 und obwohl die Zuschüsseder Provinzialkassen fort und fort gesteigert wurden 3 so dafs derGesamtetat der Hofstaatskasse von 264000 in» Rechnungsjahre 1686/87*auf 318000 im Jahre 1696/97 5 anschwoll, die Verhältnisse derKasse wurden dadurch nicht rangierter, zumal hier und da ihr auchAusgaben zugewiesen wurden, die ihren eigentlichen Zwecken fremdwaren 6 . Am Schlüsse dieser Verwaltuugsperiode hatte die Hofstaats-kasse 72000 Thaler Schulden und Rückstände 7 .

Vor allem aus diesem Grunde mochte es erspriefslich sein, dafsdie Hofstaatsgelder für sich verwaltet wurden. Auch rechnungsmäfsigfügten sie sich besser in den Rahmen der Gesamt-Kassenverwaltungein als etwa die schwankenden Beträge der Hofrentei. Denn wennihre Einnahmen auch noch nicht, wie es principiell richtig gewesenwäre, zu einer grofsen Summe zusammengeschlagen worden waren,

1 An die Hofkammer erging die Weisung, sie möge 50000 Thlr. zu Abführungder hochangeschwollenen Hofstaatsschulden auflosbare" Zinsen aufnehmen, es seiin der Mark, in Sachsen oder Holland, zu 6 °/o. Die Verzinsung und Abzahlungsollte von den Domänen-Überschüssen bestritten werden. Als Hypothek seien Do-mänenstücke zu benennen,auf was Maafs sie es zu Erlangung dieser Gelder beijetzigen schweren Kriegsläuften und Geldmangel praktikabel erachten, allermaafsenSr. K. D. Respekts halber [später durchgestrichen] die ausstehenden und anfangendenHofstaatsschulden abgeführet wissen wollen". Zugleich ward einegenaue Ein-richtung der Hofstaatsausgaben" angeordnet. (Der Kurfürst an Knyphausen unddie Geheime Hofkammer vom 5. Mai 1691, Konzept gez. E. Danckelman.)

2 S. das Reskript vom 5. Mai 1691, Schlufs o. Anm. 1.

3 Zahlungen der Provinzialkassen an die Hofstaatskasse in den Jahren 1688bis 1697, ungezeichnete Übersicht o. D. (s. u. Akten Nr. 37).

4 Extrakt aus der Einnahme-Jahresrechnung der Hofstaatskasse von Luc. 1686bis Luc. 1687 (Riedel Beil. IV).

8 Rubrik Ausgaben, Position zum Hofstaat im Generaletat von Trin. 1696/97(s. u. Akten Nr. 46).

6 Ungezeichnetes Memorial vom 11. April 1695 über die Aufsenstände derHofkammer (s. u. Akten Nr. 43).

7 Ungezeichneter Extrakt über Einnahme- und Ausgabe-Hofstaatsgelder Cruciset Reminiscere 1697/98 o. D. (s. u. Akten Nr. 47).