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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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Dritter Abschnitt. Die Knyphausenscbe Reorganisation (168497). 133

andererseits Einnahmen enthielt, die gar nicht unter Verwaltung derAmtskammer standen, wie die Salzgelder 1 . So war denn diese Sonder-verwaltung ein völlig überflüssiges Überbleibsel vergangener Zeiten.Warum man an ihm festhielt, läfst sich nur aus dem Ausgaben-teil des Hofrenteietats erklären. Er enthielt, wie früher 2 , in ersterLinie die Gelullter der bei den Centralbehörden angestellten Beamten.Der Geheime Eat, die Lehnskanzlei, die Geheime Kanzlei, das Archiv,das Kammergericht, die Hofräte, das Eeichskammergericht, soweit esfür Brandenburg in Betracht kam, der brandenburgische Resident inHamburg, einige Beamte der Geheimen Hofkammer, die Hofrenteiwurden von hier aus besoldet. Ihnen schlössen sich einige Institute,die vom Kurfürsten unterhalten wurden und quasi zur Hofhaltung ge-hörten, an: die Hofapotheke, die Bibliothek. Endlich wurden einzelnereine Hofhaltungsausgabeii von der Hofrentei bestritten: die Beamtender kurfürstlichen Weinberge und Gärten, die Hofmusiker, endlichnoch einige andere Angehörige des Hofstaats erhielten von ihr dieGehälter, und eine einzige Sachausgabe des Hofes wurde von ihr be-zahlt: der Brennholzverbrauch 3 . Die Ausgaben für die Hofverwaltungbetrugen mit Einschlufs der Apanage für die Kurfürstin, aber mitAusschlufs der nur nominell aufgeführten Hofstaatsgelder etwa29 000 Thaler, aufser der Apanage von 20000 Thalern also nur einegeringfügige Summe; die Zahlungen für die Centralverwaltung beliefensich dagegen auf über 30 700 Thaler, der Rest etwa 38 300 Thalerverblieb für die reinmärkischen Provinzialbehörden, so dafs bei einemGesamtbetrag der Ausgaben von 98 000 Thalern, die Ausgaben für Hof-und Centralverwaltung je ein schwaches Drittel, die reinmärkischenaber etwa 2 /s ausmachten. Aus diesem Verhältnis mag die Bei-behaltung der Hofrentei als besondere Kasse zu erklären sein. Hätteman eine märkische Provinzialkasse gegründet, so hätte aus ihr zwarnicht die Hofhaltung die für sie bestimmten 9000 Thaler hätte manleicht anderweit decken können wohl aber die Centralverwaltung desStaates gespeist werden müssen. Das aber mochte man vermeidenwollen und auf den Gedanken, dafs diese Beträge ohne Schwierigkeitan die Centralkasse der Kammerverwaltung hätten abgeführt und dort

1 Vergl. weiter unten den Abschnitt, in dem die Entwicklung des kur-märkischen Kassenwesens dargestellt ist (II. Buch, 1. Kap.).

2 S. o. S. 56.

a Hofrenteietat für Luciae 1697/98, Rubrik Ausgaben (unten nicht abgedruckt;.