Druckschrift 
1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
Seite
134
Einzelbild herunterladen
 

134 ! Buch. 2. Kap. Centralkassen und Generaletats.

verausgabt werden können, kam man nicht. Und so blieb denn dieantiquierte Einrichtung aus einer ganz geringfügigen Ursache bestehen.Dafs man durch ihre Beseitigung nicht nur es sich bequemer gemacht,sondern auch einige verwirrende und die Übersicht hindernde Un-regelmäfsigkeiten so die Absplitterung von 29000 Thalern Hof-haltungsausgaben und die Vermischung der Kosten der märkischenund der Centralbehörden entfernt hätte, übersah man noch.

Mit viel gröfserem Rechte wurde die Hof Staatskasse beibehalten.Auch sie existierte nur in den Büchern, sie blieb nach wie vor mitder Hofrentei vereinigt. Aber ihre Existenz bot wenig Nachteile undmanchen Nutzen. Freilich wurde durch ihre Existenz das Rechnungs-wesen noch etwas komplizierter, aber andererseits ward allein dadurch,dafs sie bestand, bei der immer noch ziemlich primitiven Kassentechnikeine Garantie dafür geschaffen, dafs das Gros der Hofhaltungsausgabenvon den übrigen Ausgaben der Centralstelle ausgeschieden und über-sichtlich zusammengestellt wurde. Sonst hätten sieh diese Zahlungenunter allerlei anderen Rubriken verloren; man hätte nicht auf einenBlick übersehen können, wieviel von allen Staatseinnahmen für denHof verwandt wurden. Auch jetzt wurde ja dies Ziel nicht völligerreicht, denn in den Generaletats der Kammerverwaltung waren Hof-ausgaben noch unter drei anderen Rubriken begriffen : unter den Titelnzu der gnädigsten Herrschaft eigenen Händen" undauf kurfürstlicheVerordnung" und unter den Schatullausgaben, und alle drei Rubrikenenthielten auch andere als reine Hofausgaben. Aber immerhin warensie solchen zum gröfsten Teile gewidmet, konnten also wenigstens beieiner summarischen Berechnung allesamt zu den Hofausgaben gerechnetwerden und jedenfalls konnte es nur nützen, wenn wenigstens derjetzt in der Hofstaatskasse vereinigte Teil gesondert zu übersehen war.

Des weiteren mochte es darum praktisch sein, die llofstaatskassebeizubehalten, weil sie die verschiedenartigsten Zahlungen so vorallem bei den Ausgaben für die Sachbedürfnisse des Hofes zu leistenhatte. Endlich und nicht zuletzt mochten es die Schwierigkeiten, indenen gerade diese Fonds zu stecken pflegten, geraten erscheinenlassen, sie gesondert zu verwalten.

Unter dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm zwar waren die Ver-hältnisse dieser Kasse nicht ungeordneter gewesen als die anderen:es hatte wohl Schulden und Besoldungsrückstände gegeben, aber dieSummen, um die es sich handelte, waren nicht allzugrofs im Jahre