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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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Dritter Abschnitt. Die Knyphausensche Reorganisation (168497). 131

schon die untersten Einnahmestellen, die Domänenämter, wiesen inihren Etats dieselbe Verteilung auf: auch in ihnen waren schon unterden Ausgaben bestimmte Posten für diekurfürstlichen Estatsdiener",d. h. also für die erst von der Landrentei auszuzahlenden Besoldungender Provinzialbehörden,zur kurfürstlichen Special-Disposition",zurSchatulle" u. s. w. 1 .

Man sieht, dafs also im Rechnungswesen noch überall der alteZustand peinlich konserviert war, während die Kassenorganisation schonviel weiter fortgeschritten war. In den Büchern behielt man noch alledie Einrichtungen bei, die vor Jahrzehnten nötig gewesen waren; nochimmer war rechnungsmäfsig fast jede Ausgabe auf eine bestimmte Ein-nahme verwiesen: obwohl die Gründe, die einst zu dieser Verknüpfunggenötigt hatten, zum Heile des Staates längst dahingeschwunden waren.

Die stärkste von diesen Anomalien war unstreitig die Beibehaltungder drei Hauptkassen. Am wunderbarsten war, dafs die Hofrentei be-stehen blieb, denn im Grunde war sie mit der Centralstelle desKassenwesens nunmehr völlig verschmolzen. Ihr Etat war schon vordem Generaletat von 1689 völlig absorbiert und nicht einmal als be-sondere Rubrik in ihn aufgenommen worden. In den Personalregisternfigurierte die an sich namenlose Centralkasse als Hofrentei 2 , undtrotz dieser engsten Verbindung stellte man nach wie vor Hofrentei-etats auf 3 und verwaltete also auch die in ihnen berechneten Gelderabgesondert.

Die Einnahmen dieses Sonderetats waren fast durchweg die alten 4 :es waren in der grofsen Mehrzahl der Positionen die Reineinnahmender kurmärkischen Kammerverwaltung, noch ebenso unpraktisch undunübersichtlich angeordnet wie früher, ferner die Überschüsse der kur-märkischen Salzverwaltung, dazu eine Reihe von Zuschüssen aus ein-zelnen von den andern Territorien, endlich eine Zubufse der General-kriegskasse, die Legationsgelder. Das Verhältnis der kurmärkischenzu den übrigen Einkünften der Hofrentei war so, dafs auf die letzterenvon einem Gesamtetat von 200000 Thalern nur 57 700 Thaler fielen,also wenig mehr als ein Viertel. Von diesen kamen aber die

1 So nach dem General-Ämteretat in dem neumärkischen Kammeretat vonTrin. 1696/97.

2 General-Personaletat der Kammerverwaltung von 1698 (s. u. Akten Nr. 49).

3 Hofrentei-Etat für Luciae 1697'98 (s. u. Akten Nr. 48).

4 S. o. S. 57 f.

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