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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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Dritter Abschnitt. Die Knyphausensche Reorganisation (168497). 125

verwandt worden und hatte dabei seine Tüchtigkeit bewährt. Er hatte,wie der Kurfürst nunmehr in seiner Bestallung von ihm rühmte, zurVermehrung der Kammereinkünfte nicht wenig beigetragen. Schonzuvor hatte er in Anerkennung dieser Verdienste den Titel Hof-kammerrat erhalten.

Seine jetzige Beförderung bedeutete aber nicht blofs die Ge-winnung eines ausgezeichneten Beamten für die Centralverwaltung,sondern auch einen Fortschritt in der Organisation des Kassenwesens,und zwar den gröfsten von allen, die bisher gemacht worden waren.Jetzt hielt Knyphausen den Augenblick für gekommen, in dem mannicht nur den Plan von 1684, einen Sammelpunkt für alle Rein-einnahmen der l'rovinzialkassen zu schaffen und die Assignationenüberflüssig zu machen, verwirklichen, sondern auch die Unabhängig-keit der Provinzialkassen völlig brechen und damit eine wirklicheGeneralkasse begründen könne.

Die Bestallung Krauts, die Knyphausen in Gemeinschaft mitDanckelman entworfen hatte, ging davon aus, dafs nunmehr alleDomäneneiukünfte in eine Kasse Welsen sollten. Dafs darunter eineEinrichtung zu verstehen sei, die einer wirklichen Generalkasse nachArt der Generalkriegskasse gleichkäme, darüber ward kein Zweifelgelassen. Ausdrücklich war immer wieder davon gesprochen, dafsalle Einnahmen ohne Ausnahme der neuen Kasse zutliefseii sollten,und Kraut wurde angewiesen, alle Einkünfte durch seine Kassierereinholen" und eine Generalrechnung über sie und über sämtlicheAusgaben bis ins letzte Detail hinein führen zu lassen. In Bezug aufdie Ausgaben, die begreiflicherweise am schärfsten kontrolliert werdenmüfsten, wurde noch besonders hinzugefügt, dafs die Rechnung aufsspeciellste geführt und nicht einmal bei den untersten Instanzen, denAmtern,Ausgaben versteckt" werden sollten alle Barbeständesollten nur in Gestalt von Quittungen bei den Provinzialkassen ge-duldet werden. Die Etats der Provinzen sollte Kraut in Gemeinschaft"dt den Hofkammerpräsidenten und der Hofkammer aufstellen.

Um diese Aufsicht und die Aufstellung der Rechnungen zu sichern,wurde nun der Oberrentmeister mit aui'sergewöhnlichen Vollmachten"nd Kompetenzen ausgestattet. Alle Provinzialbehörden, Kammernwie Regierungen wurden angewiesen, ihm alle Nachrichten, die er ver-engen würde, ohne jede Weigerung zu geben. Alle Rechnungen, die( 'er Ämter und Zollstellen, die der Landrenteien und endlich die