122 !• Buch. 2. Kapitel. Centralkassen und Generaletats.
geschaffen wurde. Christian Frietlrich Kraut, der neu Ernannte, wurdenicht wieder zum Hofrentmeister, sondern zum Oberrentmeister er-nannt, d. h. zum Leiter der gesamten Renteien der Kammerverwaltung,wie der Generalkasse, die nun geschaffen werden sollte.
Mit diesem Schritt ward in erster Linie den wenig geordnetenZuständen ein Ende gemacht, in denen sich das Kassenwesen derCentralstelle in den letzten Jahren befunden hatte. Eine eigentlicheKasse für die Überschüsse der Kammerverwaltung hatte es nicht ge-geben, aber doch existierten diese, flössen zur Hauptstadt und mufstenirgendwie verwaltet werden. Der natürlichste Ausweg wäre gewesen,wenn man diese Gelder der Hofrentei hätte zukommen und sie all-mählich zu einer wirklichen Centralkasse sich auswachsen lassen. Dasgeschah aber mit nichten, wohl vor allem infolge des leisen, aberhartnäckigen Widerstandes, den jedes Beamtentum, und das diesesZeitalters noch mehr als irgend ein anderes, jeglicher Neuerung deseinmal bestehenden Zustandes entgegensetzt. Andererseits aber warder Hofrentmeister der gegebene Verwalter dieses Fonds; und sowurden sie denn zwar nicht der Hofrentei einverleibt, aber vom Hof-rentmeister, quasi im Nebenamt, vereinnahmt und verausgabt 1 .
Analog entwickelte sich die Teilnahme der Hofrentei an demRechnungs- und Etatswesen der Gesamtkammerverwaltung. Man hätteerwarten sollen, dai's der Generaletat sich an den der Hofrentei ange-gliedert hätte. Auch das geschah nicht, jedoch war der HofrentineisterStille nicht so sehr als Hofrentmeister, wohl aber als Verwalter jenerCentralfonds der gegebene Träger der Aufgaben, durch deren Aus-führung Knyphausen ein gemeinsames Rechnungs- und Etatswesen derKammerverwaltung begründen wollte. Stille war denn auch einer derdrei höheren Kammerbeamten, mit deren Hilfe Knyphausen sogleichnach seinem Amtsantritt das grofse Werk des Generaletats in Angriffgenommen hatte. Er war zwar nicht, wie Lindtholz und Lindt, aus-
1 S. z. 13. die Cirkularreskripte des Kurfürsten vom 30. Aug. 1684 und vom1. Mai 1089 (s. u. Akten Nr. 31 und 42), in denen die Vorstände der Provinzialkassenangewiesen werden, die angewiesenen Gelder an Stille zu senden. Auch die oben(S. 120) erwähnte Zusammenstellung dieser aufserordentlichen Einnahmen und Aus-gaben für die Jahre 1684—88 (s. u. Akten Nr. 32) findet sich unter den Hofrentei-akten. Trotzdem weisen die Hofrenteietats dieser Jahre keine irgend adäquateVermehrung ihrer Einnahmen aus den Provinzen auf (s. die Extrakte aus denEinnahmejahresrechnungen der Hofrentei von Rem. 1684 bis Rem. 1688, RiedelBeil. III). Vgl. auch die Schilderung der Entwicklung der Hofrentei, weiter unten.