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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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Dritter Abschnitt. Die Knyphausensche Reorganisation (168497). 121

Aber freilich, die Assignationen dieser Art waren nur ein Teilvon allen. Im Generaletat von 1689 wies die Position derSpecial-assignationen" noch eine stattliche Höhe auf: unter dieser Rubrikwaren 148 000 Thaler verzeichnet 1 , wozu indessen noch ein erheblicherTeil der Ausgabenzu der gnädigsten Herrschaft hohen Händen"mindestens 23000 Thaler zu rechnen war, da die unter diesenverzeichneten Gelder durchaus nicht ganz für die unmittelbaren Be-dürfnisse des Herrschers verwandt wurden 2 . So fielen denn noch etwa171000 Thaler, d. h. ein Neuntel des Gesamtbudgets der Kammer-verwaltung, dieser wenig rationellen Kassenbehandlung anheim. Dochdarf nicht übersehen werden, dafs auch für diese Kategorie jetzt einesehr viel strengere Aufsicht eintrat: indem die Anweisungen in denEtat aufgenommen wurden, war doch wenigstens ihr Gesamtbetrag inbestimmte Grenzen gewiesen. Wurden nun auch die unteren Instanzen,die die einzelnen Assignationen im speciellen berechnen mufsten, einerschärferen Kontrolle unterworfen, so war ein immerhin erträglicher,wenn auch noch keineswegs regelrechter Zustand geschaffen.

Aber es wäre nicht nach der Art Knyphausens gewesen, es beieinem solchen Kompromifs zu lassen und die Hände in den Schofs zulegen. Sobald der Rastlose nur einen geeigneten Gehülfen fürsein grofses Werk gewonnen hatte, nahm er nicht nur die alten Plänevon neuem auf, sondern eilte noch weiter, dem letzten Ziele zu.

Trotz der kurzen Dauer seiner Amtsthätigkeit, ist ihm die Genug-thuung geworden, den Mann, den er brauchte, für diese Angelegenheitheranziehen und nun endlich das grofse Werk seiner Reform mit demSchlul'sstein krönen zu können: noch im vorletzten Jahre seiner Ver-waltung ist die so lange vergeblich angestrebte Generalkasse derKammerverwaltung geschaffen worden.

Den äufseren Anlafs dazu bot die Erledigung der Hofrentmeister-stelle im Jahre 1696. Sie führte dazu, dafs in diese Stelle nicht nurein neuer Inhaber berufen, sondern dafs für ihn auch ein neues Amt

1 Genau 148399 Tlilr., nicht 136983, wie bei Riedel (Beil. VIII) verdruckt ist.

2 Zu dem Ergebnis der 23000 Thlr. gelange ich auf folgendem Wege. Vondem Gesamtbetrag dieser Rubrik, 136983 Thlr., sind zunächst die festgelegtenAssignationen, die darunter verzeichnet sind, 78800 Thlr., abzuziehen, bleiben66000 Thlr. Da nun im Generaletat von 1696/97 (s. u. Akten Nr. 46) nur 43000Thalerzu der gnadigsten Herrschaft hohen Händen" angesetzt sind, so ist anzu-nehmen, dafs auch damals schon mindestens die Differenz dieser beiden Beträge,also 23000 Thlr., noch für andere Zwecke verwandt wurde.