Dritter Abschnitt. Die Knyphausensche Reorganisation (1684—97). 113
Während jener nur vier Rubriken aufgezählt hatte: Einnahmen, Aus-gaben, Bestand und Schulden, waren hier die Einnahmen bei jedemTerritorium in zwei bis elf Kategorien je nach ihrer Mannigfaltigkeit,die Ausgaben aber bei allen Landen in zehn bis dreizehn Gruppenaufgezählt. Während also überflüssiges Detail, das die General-rechnungen von 1664 und 1680/81 noch beschwert hatte, weggelassenwar, war doch eine viel gröfsere Genauigkeit erzielt, als in demletzten Versuch von 1685/86. Und wiederum diese Einzelangabenwaren völlig systematisch angeordnet: bei allen Territorien warenmindestens „Ämbter- und Renteigefälle" einerseits und Forstgefälleandererseits geschieden, mit der einzigen Ausnahme des kleinstenGebietes, der Starostei Draheim. In den Territorien mit reicherenEinnahmen waren die beiden Hauptgruppen noch weiter zerteilt:in Kleve waren die Zolleinkünfte, die sonst den gröi'sten Teil derRentei-Einnahnien ausmachten, besonders angegeben, in der Neumarkwaren Rentei- und Domäueneinnahmen unterschieden, und in Preufsenhatte man von den ersteren noch weiter die Einkünfte aus den Zöllenund aus den beiden preufsischen Regalien, der Bernsteinfischerei unddem Störfang, ausgesondert. Nur bei der Mark war die Spezifizierungüberflüssig weit getrieben. Hier waren wohl die sehr beträchtlichenEinnahmen der Salzverwaltung mit Recht gesondert aufgeführt, aberdie vier Positionen „Kralin- und Neugrabengelder, Mühlensteingelder,von der Landschaft und von der Hoffischerei" hätten ohne Schadenden Renteigefällen zugerechnet werden können. Zwei andere Posten,die Posteinnahmen und Stempelgelder, gehörten nicht eigentlich hierher,da sie aus allen Provinzen zusammenkamen, geradeso wie die in derThat selbständig genannten Münzeinnahmen. Statt dessen hätten die„Gefälle von Hammer, Kalkbergen, Ziegelscheunen und Schneide-mühlen" und die „Strafgelder, Wildpretgelder, Hundegelder, Juden-und Wiesenzins und Lagio", die man aus dem Schatulletat in dieser
einen Monat schon abgelaufen war, noch einen Etat anfertigte. Dafs Mitte Februuraber noch keinerlei Anstalten zu einem solchen getroffen worden waren und dafserst die Geheime Hofkammer dies Geschäft auf sich nehmen sollte, geht aus derDenkschrift Knyphausens vom 13. Febr. 1689 hervor (Alinea 1, s. u. Akten Nr. 8).Aus allen diesen Gründen wird man für wahrscheinlich halten dürfen, dafs derGcneraletat für die Zeit Trin. 1689/90 bestimmt war. Da es indessen nicht ganzsicher ist, so wird er oben und im folgenden nur als der von 1689 bezeichnet.
Urk. u. Aktenst. z. Cx. d. Kurf. Friedr. Willi. N. F. I. 8