112 !• Buch. 2. Kap. Centralkassen und Generaletats.
Erweiterungen immer noch nur eine Zweckkasse geblieben war unddie neu geschaffene Hofkammer jetzt wenigstens, was die Rechnungenanging, zur Generalkasse geworden war. Ferner wurden diejenigenbeiden Zollverwaltungen, die sich als die gröfsten bis dahin noch voneiner Unterordnung unter die Amtskammern ihrer Territorien frei zuhalten gewufst, die preufsische und klevische, in Bezug auf das Kassen-und Rechnungswesen den Landrenteien gleichgestellt. Endlich wurdenzwei kleinere, bis dahin ziemlich selbständige Kassen, die der BerlinerMünze und der preui'sischen Bernsteinverwaltung, ebenfalls der Hof-kammer untergeben 1 .
Der praktische Erfolg, den die neue Organisation hatte, liefs nichtlange auf sich warten: einen Generaletat in der Vollkommenheit, wiesie Knyphausen gefordert hatte, konnte er schon für das Rechnungsjahrvorlegen, das kurze Zeit nach der Begründung der Hofkammer begann.Der Generaletat von 1689 war nun wirklich die erste vollständige Zu-sammenstellung der Einnahmen und Ausgaben der Kammerverwaltung 2 .
Er zeichnete sich in jeder Richtung vor allen seinen Vorläufernaus; auch den letzten, den von 1685/8G übertraf er in vielen Stücken.
1 Ebenda Alinea 5—6.
2 Generalestat aller Domänen-Einkünfte und Ausgaben in Sr. K. D. Landen,o. D., abgedruckt zuerst in Büschings Magazin für die neuere Geschichte undGeographie II (1768) S. 519 ff.; dann bei Riedel, Staatshaushalt als Beil. VIII. —Die Datierung ist nicht ganz unzweifelhaft. Das Original (im Geheimen Staats-archiv trägt nur einen späteren "Vermerk „wahrscheinlich 1689", doch bietet dasStück selbst einige Handhaben. In der Rubrik 13, Kurmark, findet sich derl'osten „9332 Unkosten auf das ad 1689 eingef. Salz". Aus dieser Angabe würdeindessen noch kein sicherer Schlufs zu machen sein, da auch das Etatsjahr 1668/89bis Trinitatis, also etwa Ende Mai 1689 reichte, so dafs eine solche Bemerkung auch füreinen Etat für 1688/89 zutreffen würde. Aus dem Vergleich einzelner l'ositionen desAktenstückes mit erhaltenen Specialetats gewinnt man indessen Resultate, die eher auf1689/90 als 1688/89 schliefsen lassen. Die Generalquittung, die dem magdeburgischenLandrentmeister (Kraut) für die Jahresrechnungen von 1680 bis 1696 ausgestellt wordenist (vom 24. Aug. 1697)), verzeichnet in der Hauptsummc der Einnahmen für Trin.1688/89 175644 Thlr., für Trin. 1689/90 aber 131033 Thlr. Letztere Summe weichtvon dem Posten, der in dem Generaletat hiefür verzeichnet ist (128000 Thlr.) nurwenig ab, erstere aber erheblich. Gegen das Jahr 1688/89 spricht ferner der Umstand,dafs die Hauptsumme, die der Generaletat bei den märkischen Ämtereinnahmen ver-zeichnet (142 017 Thlr.) von derjenigen, die ein „Extrakt des Kammerestats von Trin. 1688bis Trin. 1689" (s. u. Akten Nr. 76), also ein Etat der Amtskammer zu Kölln an derSpree verzeichnet, (134 233 Thlr.) erheblich abweicht. Endlich ist nicht anzunehmen,dafs die Geheime Hofkammer, die etwa Ende April 1689 konstituiert wurde (einegenaue Angabe läfst sich nicht machen, s. o. S. 45, vom 28. April aber datiert dieerste Geheime Kammerrats - Bestallung) von einem Rechnungsjahre, das bis auf