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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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108 !• Buch. 2. Kap. Centralkassen und Generaletats.

er nur diese verbesserte Verordnung erlassen hätte; an Reskriptenhatten es ja auch die früheren Verwaltungen nicht fehlen lassen, aberwas keiner von diesen trotz jahrelanger Bemühungen und wieder-holter Versuche gelungen war, setzte er beim ersten Anlaufe durch.Mit Unterstützung der Hilfsarbeiter 1 , die er sogleich nach seinemAmtsantritt vor allem zu diesem Zwecke zuzog 2 , brachte er durchdiese erste Recherche ein so vollständiges Material zusammen, dafsnach Jahresfrist für das nun folgende Rechnungsjahr — Trinitatis 1685bis dahin 1686 — ein, wenn auch nicht durchaus vollständiger, sodoch alle Lande umfassender Generaletat der gesamten Kammer-verwaltung aufgestellt werden konnte 3 .

Freilich erfafste er bei einzelnen Territorien — so bei Preufsen,Kleve, Pommern und der Neumark — bei weitem noch nicht alleKategorien der Kammereinnahmen 4 , aber er verschaffte doch der kur-fürstlichen Regierung zum erstenmal eine generelle Übersicht überdiesen Teil der Finanzverwaltung, er gab von einer Reihe von Landenschon ganz exakte Angaben und führte überall nicht allein die Ein-nahme- und Ausgabesummen, sondern auch Bestände und Reste undsogar, wenn auch nur in Pauschalsummen, die auf den Kammergutlastenden Schulden auf.

Und die Mängel, die diesem ersten Etat noch anhafteten, zu be-seitigen, war Knyphausen rastlos bemüht. Er am wenigsten täuschtesich über die Unvollkommenheit dieses ersten Versuches, der dochnur für jedes Territorium die Hauptsummen festgestellt hatte.

Die Ursache für die Mängel des ersten Anlaufes war nicht weitzu suchen. Es fehlte an genügenden Hilfskräften.

Die gegebene Instanz für die Ausarbeitung eines General etats wardie erste und umfassendste unter den bestehenden Hauptkassen. Aberderen Einrichtung und Verwaltung war um diese Zeit im wesentlichen

1 S. o. S. 40.

2 Dafs es deshalb geschah, sagt er ausdrücklich in der Denkschrift vom 13. Febr.1689 (s. u. Akten Nr. 8).

3 Gcncralsummarischer Domänen-Estat von Trin. 1685 bis Trin. 1686 (s. u.Akten Nr. 33).

i Das ergiebt sich aus einer Vergleichung der unter diesen Rubriken aufge-führten Summen mit den entsprechenden des Generaletats von 1689 (s. u. S. 112 ff.),doch lafst sich nicht angeben, welche Einnahmen nicht mit gebucht sind, da nurdie generellen Summen aufgeführt sind. Nur dafs die Forst-, Bernstein- und an-deren Schatullgefälle, sowie die Einnahmen der Postverwaltung ausgeschlossenwaren, ist im Etat selbst ausdrücklich vermerkt.