Dritter Abschnitt, Die Knypliausensche Reorganisation (1684—97). 107
die auch die Verwaltungskosten und die Ausgaben der untersten In-stanzen, insbesondere der Domänenämter, mit eingeschlossen hätten.Mit diesem System, das Unordnungen und Unterschleifen Thür undThor öffnete, ward nun völlig gebrochen: es ward angeordnet, dafs inZukunft der ganze Ertrag der kurfürstlichen Ämter und aller andern„Intraden, sie haben Namen, wie sie wollen", ebenso wie die Aus-gaben der unteren Instanzen, in den Landrenteirechnungen zu führenseien, so dafs dann eine aus diesen hergestellte Gesamtübersicht einewirkliche, eine Brutto-Generalrechmmg der Kammerverwaltung dar-stellte. Um dieser Mafsregel Nachacbiung zu verschaffen, ward zu-gleich bestimmt, dafs nicht nur Auszüge, sondern die Hauptrechnungender mittleren Instanzen von den Landrentmeistern an die Centralstelle,an Knyphausen. einzuschicken seien, damit von ihm entschieden werde,ob sie in Berlin oder an Ort und Stelle, d. h. von den den Landrent-meistern zunächst vorgeordneten Amtskammern, zu justinzieren seien.
Um über den verworrensten und zugleich am schwersten zu kon-trollierenden Teil der Rechnungen, über das Schuldenwesen, einegrundlegende Übersicht zu erhalten, ward zugleich eine Tabelle derverpfändeten Domänen eingefordert. In ihr sollte angegeben werden,ob die für die einzelnen Stücke vereinnahmten „Pfandschillinge" inbaren Summen bestanden hätten, oder ob die verpfändeten Güter nurzur Ablösung von Gehaltszahlungen hingegeben seien. Dem von Knyp-hausen von vornherein geplanten "Werke einer Domänenrückerwerbungin grofsem Stile sollten sogleich die Wege geebnet werden.
Von noch greiserer principieller Wichtigkeit war ein anderer Zu-satz: Knyphausen verlangte nicht nur Übersichten über das abge-laufene Rechnungsjahr, sondern er wünschte auch einen Voranschlagfür das junge, in das man soeben eingetreten war; d. h. es wurdezum erstenmal die Aufstellung von wirklichen Etats, die bisher nurganz vereinzelt verlangt worden waren 1 , überall gefordert, hattendoch bisher immer nur die Rechnungen über das abgelaufene Jahrals solche gedient 2 .
Knyphausens Verdienst wäre indessen nur gering gewesen, wenn
1 S. o. S. 93 f.
8 Der Kurfürst an die preußische, halberstädtische und mindische Regierung,an die hinterpommersche, neumärkische, magdeburgische, klevische und ravens-bergische Amtskammer 2. Juli 1684 (s. u. Akten Nr. 30). Wiederholt in demReskript an dieselben Adressaten vom 30. Aug. 1684 (Konzept gegen Knyphausen).