54 !• Buch. 1. Kap. Die Geheime Hofkammer und ihre Vorläufer.
unbedingte Vorherrsehen dieses ihres charakteristischen Elementes nichtzu denken ist.
Die Emanzipierung der Kammerverwaltung von der Herrschafteiner antiquiert gewordenen Centralstaatsbehörde aber war eine völligeNeuerung. Durch sie, die zwar erst später formell, von Knyphausenaber schon faktisch durchgesetzt worden ist, ist in diesem Staate eineneue Ära der Verwaltungsorganisation angebahnt worden: die Hof-kammer war das erste Fachministerium in Brandenburg-Preufsen, undsie ist als solches das Urbild der späteren Behörden dieser Art ge-worden, die schliefslich in allen Verwaltungszweigen gebildet wordensind und die alte Centralregierung zuletzt überall verdrängt haben.Und mochte es Knyphausen auch bei diesem Teil seiner Bestrebungennicht an einem mächtigen, helfenden Faktor fehlen — in diesem Fallwar es die innere Notwendigkeit einer solchen Specialisierung derVerwaltung — man wird ihm ein hohes Verdienst hier noch wenigerals dort absprechen können. Denn auf keinem anderen Gebiet mensch-licher Thätigkeit mehr als in der Staatskunst gilt der Satz, dafs esoft ein Grofses ist, eben das, was späterer Anschauung als das Ein-fachste und Natürlichste gilt, zu erkennen und durchzusetzen 1 .
1 Ich bemerke ausdrücklich, dafs in diesem Kapitel ein Zweig der allgemeinenKammerverwaltung, der mit ihr zwar enge zusammenhangt, aber ihr doch nichtvöllig angehört, die Forstverwaltung, nicht behandelt ist. Allerdings kam es auchauf diesem Gebiete allmählich zur Unifizierung der ursprünglich völlig voneinanderunabhängigen Territorialverwaltungen und zur Schaffung einer Centralstelle, aberdiese Entwicklung vollzog sich so selbständig und so ganz aufserhalb des Com-petenzbereiches der allgemeinen Kammerverwaltung, dafs ihre Darstellung wie dieder partikularen Forstverwaltungs- und Forstwirtschaftsgeschichten einem beson-deren Kapitel überlassen bleiben mufs.