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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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56 ! Buch. 2. Kap. Centralkassen und Generaletats.

Kuriere, die Forderungen von Künstlern, Goldschmieden und Hand-werkern sollten hier beglichen werden; selbst Zuschüsse zur kurfürst-lichen Küche finden sich in den Kammer- und Schatullrechnungengebucht, doch nur ausnahmsweise 1 . Denn das Gros aller Real-bedürfnisse der Hofhaltung bestritt die Hofrentei.

Die grofsen Getreidevorräte, die von den märkischen Ämternin natura an den Müllenhof, das grol'se Hofmagazin zu Berlin, abge-führt wurden, verringerten den Sachbedarf des Hofes erklärlicher Weisebeträchtlich; alles aber, was noch für Geld zuzukaufen war für Kücheund Keller, Silber und Kleiderkammer und sonst, hatte die Hofrenteizu bezahlen. Ebenso fielen ihr der überwiegend gröfste Teil derHofbeamtenbesoldungen und die Gehälter für alle in der Residenzdomicilierten Behörden, soweit sie aus barem Gelde bestanden, zu.Endlich waren die kaum nennenswerten Aufwendungen fürKulturzwecke von ihr aufzubringen 2 .

Neben den beiden Hauptkassen bestand noch ein besonderer ge-heimer Dispositionsfonds des Kurfürsten, den er geschaffen hatte, umMittel für Bestechungen und dergleichen delikate Verwendungen zuhaben, Ausgaben, von denen nicht einmal die Geheimen Räte, aufserSchwerin, erfuhren 3 . Um sie völlig geheim halten zu können, wurden

1 So nach der Kammcrrechnung vom 1. April 1640 bis 6. Jan. 1641 und dervon Reminisccrc 1644 bis Trinitatis 1646 (im Auszuge s. u. Akten Nr. 14 und 16). Zur Orientierung über die Kalendertage, auf die die damals üblichen Viertcl-jahrstermine ungefähr fallen, gebe ich die Daten für 1890 und 1891: Keminiscere2. März 1890, 22. Februar 1891; Trinitatis 1. Juni 1890, 24. Mai 1891; Crucis22. Sept. 1890, 14. Sept. 1891; Luciae 13. Dec. 1890 wie 1891. Die drei erstenrichten sich nach dem Osterfeste und wandern also wie dieses; nur Luciae ist fest,wie das Weihnachtsfest, dem es vorangeht.

2 Leider sind sämtliche Ilofrenteirechnmigen aus der Zeit des Grofsen Kur-fürsten, bis auf zwei Vierteljahrsextracte, wie es scheint, verloren gegangen. Diese,für Keminiscere und Trinitatis 1652 (abgedruckt bei Erdmannsdörffer, ZurGeschichte der Kammerstaatsreform von 1652, Ztschr. f. preufs. Gesch. XIII S. 364 ff.)sowie spätere Analogien lassen indessen das oben geschilderte Verhältnis erkennen.

3. . . dafs Wir von Anfang Unserer (Regierung bis dato grofse SummenGeldes zu unterschiedenen Malen aus allen Unsern Landen hin und wieder vonunterschiedenen Personen bar aufgenommen, empfangen, auch selbst eigenhändigdarüber quittieret und wiederumb nach Unserm gnädigen Belieben, jedoch zu nötigenund unumbgänglichen Ausgaben verwendet und ausgegeben und niemals geschehenlassen haben, dafs jemand von Unsern Räten viel weniger andere Bediente hie-von einige Wissenschaft tragen sollten. Um gleich wie Wir damit als Unserm Eigenen.. . geschaltet . . ., also achten Wir nunmehr unnötig zu sein, Rechnung hievonzu fodern oder Nachfrage zu thun, . . . wohin und wofür . . . solche . . . bezahlet",