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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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52 I- Buch. 1. Kap. Die Geheime Hofkammer und ihre Vorläufer.

Wo sich die alten Landescentralbehörden, die Regierungen, derBeeinträchtigung ihrer Kompetenzen durch die Hofkammer wider-setzten, wufste Knyphausen energische Gegenmafsregeln zu erwirken:als sich die Eegierung zu Halberstadt, wo die Amtskammer nochnicht selbständig war, in Kammerangelegenheiten mischte, ward sieverwarnt, und, als sie auch dann noch fortfuhr, ihre Befugnisse zuüberschreiten, erging ein Reskript im strengsten Ton an sie, in demihre Mitglieder im Fall der Zuwiderhandlung mit der Ungnade desKurfürsten und sofortiger Entlassung bedroht wurden 1 .

Die völlige Trennung der Amtskammern von den Regierungenwar das beste Mittel, um derartigen Ereignissen vorzubeugen, undauch in dieser Beziehung hat man bis zum Schlufs dieser Verwaltungs-periode einen Fortschritt gemacht: zu den bis dahin bestehenden fünfunabhängigen Amtskammern 2 waren 1698 zwei weitere gekommen,die soeben noch so geschädigte halberstädtische und die klevischeKammerverwaltung ressortierten nunmehr ebenfalls direkt von derHofkammer. Diese hatte nun nur noch in preufsischen und MindenerSachen mit den Regierungen zu korrespondieren 8 . Da, wo manauch der Amtskammer und ihrer thätigen Mitwirkung nicht sicher zusein glaubte, wenn es sich um die Durchführung der grofsen vonKnyphausen inaugurierten Neuerungen in der Domänenverwaltunghandelte, wie in Kleve, ward sogar zeitweise neben und über dieständige Behörde eine ausserordentliche Domänenkommission gestellt 4 .

Der erhöhten Arbeitslast entsprechend, die namentlich durch der-artige Kommissorien der Geheimen Hofkammer aufgebürdet wurden,ward durch Knyphausens Fürsorge auch ihr Personal vermehrt. Nach-einander wurden noch zwei Geheime Kammerräte berufen 5 , so dafsdas Kollegium am Schlufs dieser Epoche aus fünf Räten und einemSekretär bestand 6 . Aufserdem wurde Knyphausen selbst durch eine

1 Geheimrats-Protokoll vom 14. Dez. 1689. Der Kurfürst an die Eegierungzu Halberstadt, 28. April 1691.

2 S. o. S. 41.

3 Auf die Organisierung der einzelnen Behörden und auf die Kompetenz-abgrenzung zwischen Amtskammern und Regierungen soll hier nicht eingegangenwerden; sie wird bei Darstellung der Entwicklung der einzelnen Amtskammer dar-zulegen sein.

4 Adressenverzeichnis auf dem Circular-lleskript des Kurfürsten vom 1. Aug.1698.

5 Bestallung Flemmings vom 15. Dez. 1691, Kleinsorges vom 16. Dez. 1692.

6 Personaletat von 1698/99 (s. u. Akten Nr. 49).