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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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Zweiter Abschnitt. Die Anfänge der Geheimen Hofkammer (168497). 51

der Kammerverwaltung, der Hofrentmeister Stille, der ebenfalls schonlängere Zeit in seiner Stellung gewesen war 1 . Zu ihrer Unterstützungwurde sogleich ein Hofkammersekretär ernannt, der ebenfalls schonbei der Direktion des Kammerwesens gearbeitet hatte 2 . Er wurdeallen Ritten wie dem Präsidenten zugleich untergeben 8 . Auch fürdas nötige Hilfspersonal war Sorge getragen.

Den Beschlufs der neuen Ordnung machte die Verleihung eineshöheren Titels und Ranges an die oberen Mitglieder der Hofkammer 4 ;sie wurden teils sogleich, teils später zu Geheimen Kammerrätenernannt und sollten mit den Geheimen Justizräten auf gleicher Stufe,mithin nicht weit hinter den obersten Beamten des Staates, den Wirk-liehen Geheimen Räten, rangieren 6 .

Knyphausen, der durch die Verordnungen von 1689 alles Wesent-liche im ersten Anlauf erreicht hatte und nun, nachdem das Werk-zeug neu geschmiedet, die Arbeit selbst seine Hauptsorge sein lassenmulste, hat sich der Vervollkommnung der Organisation im einzelnendoch noch fortwährend angenommen.

Mancherlei, was man ohne jede Einschränkung befohlen und ge-fordert hatte, liefs sich doch sogleich nicht durchsetzen, so im Kassen-und Etatswesen und so auch in Bezug auf die vollständige Informierungder Centralstelle über alle Details der Domänenverwaltung. Da mufstedenn durch Erinnerungen und durch Erneuerung älterer Verordnungennachgeholfen werden.

1 Was Isaacsohn (II S. 260) über die Befähigung der Einzelnen mitteilt,beruht nicht auf aktenmäfsiger Grundlage.

2 Verordnung vom 26. April 1689, in der Bachs Ernennung zum Hofkammer-sekretär vorausgesetzt wird. Die dicht vorher geplante Ernennung Walters scheintsich zerschlagen zu haben, obwohl ein kurfürstliches Notifizierungsdekret vom17. April 1689 vorliegt, das seine Bestallung zum Hofkammersekretär renoviert.S. auch o. S. 40 Anm. 4.

8 S. die analoge Bestallung von Velinx zum Hofkammersekretär vom 30. Dez.1689 u. Akten Nr. 13.

4 Bis dahin hatten sie als Hofräte mit den Regierungs- und Kammergerichts-räten auf einer Stufe rangiert. Undatiertes ungezeichnetes Memorial (1689).

5 Instruktion Art. 19 (s. u. Akten Nr. 10), kurfürstliches Notifizierungsdekretvom 12. Dez. 1689. Die förmliche Bestallung zum Geheimen Kammerrat erhieltindessen sogleich nur Lindtholz (28. April 1689), Scultetus erst später (28. April1693). Die Stilles hat mir nicht vorgelegen. Eine Unklarheit in dieser Hinsichtward später ebenfalls zu Gunsten der Geheimen Kammerräte beseitigt, die Kon-sistorialräte wurden ihnen nachgesetzt. (Reskr. des Kurfürsten an das Konsistoriumv om 20. Febr. 1697.)

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