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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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50 I- Buch. 1. Kap. Die Geheime Hofkammer und ihre Vorläufer.

Scheidung des Herrschers erfolgt, so sollte in jedem Fall derjenigeRat, der das Referat darin gehabt, auch die Antwort konzipieren.Das Konzept hatte der Präsident zu revidieren. Die Bildung festerDecernate, die immer das wirksamste Mittel zur Aufrechterhaltungder kollegialischen Geschäftsbehandlung ist, war vorgesehen. Dafs sienicht auf Real-, sondern auf Territorialeinteilung beruhen sollte,war wiederum geeignet, einer allzuweit gehenden Specialisierungvorzubeugen und eine wirksame Beteiligung des Plenums zu sichern.Die Bestallungen der Hofkammermitglieder überwiesen denn auchden gesamten Geschäftsbereich, den die Behörde selbst hatte, demEinzelnen 1 .

Der feste Zusammenhalt in der Person eines Leiters, dessen keineBehörde entbehren kann, wurde dennoch nicht aufgegeben: der Hof-kammerpräsident blieb der Vorgesetzte der Räte; formell machtesich seine Stellung als solcher vor allem in der Befugnis geltend,die Referate und Kommissorien unter die einzelnen Mitglieder desKollegiums zu verteilen 2 . Sein Übergewicht auch in der materiellenEntscheidung war dadurch, dafs er den Vortrag beim Kurfürstenhatte, hinlänglich gesichert. Wenn Knyphausen in beiden Hinsichtenmit Eberhard Danckelman konkurrierte, auf den die Räte der Hof-kammer ebenfalls verwiesen wurden, so erwuchs ihm bei dem Ein-verständnis, das zwischen ihm und dem leitenden Minister fortdauerndbestand, daraus schwerlich ein Hindernis 3 .

Auch was seine Untergebenen anging, war er in der glücklichenLage, dem Kurfürsten sogleich für die ersten Ernennungen bewährteund ihm selbst durch jahrelanges Zusammenwirken bekannt und ver-traut gewordene Männer vorschlagen zu können 4 . Von den dreiRäten, die zunächst bestellt wurden, hatten zwei, Lindtholz undScultetus, schon vor dem Regierungswechsel zu seinen Hilfsarbeiterngehört und waren auch von dem regierenden Kurfürsten in dieserStellung belassen worden 6 ; der dritte war der oberste Kassenbeamte

1 Bestallung von Lindtholz vom 28. April 1689 (s. u. Akten Nr. 12).

2. . . was ihm . . . von Unserm Hof kammerpräsidenten und wem Wir sonstdie Direktion mit anvertrauen kommittieret wird", heifst es in Lindtholz' Bestallung.Mit letzterem Zusatz ist Danckelman gemeint.

8 Alles, was erheblich gewesen, habe Knyphausen vorgetragen, hat Danckel-man später ausgesagt. (Peitzer Protokoll vom Jan. 1702 Art. 166.)

4 Denkschrift vom 13. Febr. 1689, Eingang (s. u. Akten Nr. 10).

5 Kurfürstliche Verordnung o. D. (s. u. Akten Nr. 7). Vergl. auch o. S. 40.