48 I- Buch. 1. Kap. Die Geheime Hofkammer und ihre Vorläufer.
pachtet werden dürfe, was an sich verpönt war \ Dieser Vortragaber war doch schon zuvor eine halbe Formalität gewesen, da derKeferent, eben der Hofkammerpräsident, vielfach der einzige Sach-verständige war, eine Debatte auch äufserst selten beliebt wurde.Nunmehr, da hinter ihm noch ein ganzes Kollegium mit seiner Fach-autorität stand, mufste sich dies Verhältnis noch mehr zu Ungunstendes Geheimen Rats verschieben. Das geistige Schwergewicht mufstemehr und mehr von der allgemeinen zu der Specialbehörde hiuüber-gleiten.
, Kein Zweifel, dafs diese Wirkung wünschenswert war. Inälteren Zeiten, in primitiven Verhältnissen war die Centralisierungder Staatsgeschäfte berechtigt und zweckmäfsig gewesen. Schon unterdem Grofsen Kurfürsten hatte die Institution durch vielfache Um-gehungen bei Seite gesetzt werden müssen, in Bezug auf die Finanz-verwaltung hatte sich schliefslich ein Zustand herausgebildet, der,wenn der Kurfürst zugegen war, kaum etwas anders war, als einKabinettsvortrag des Ressortchefs in Gegenwart der übrigen leitendenBeamten, im entgegengesetzten Fall aber wenig mehr als eine leereFormalität. Dafs dadurch nur kostbare Zeit vergeudet wurde unddafs eventuelle Einreden der Sache öfter hinderlich, als dienlich waren,leuchtet ein. Damals z. B. — in der Zeit zwischen 1688 und 1697 —safs im Geheimen Rat aufser Knyphausen und Eberhard Danckelman,die beide zugleich Mitglieder der Hofkammer waren, nur ein einzigerSachverständiger in Finanzangelegenheiten, der Generalkriegskommissar.Um mit diesem aber den gewifs nötigen geschäftlichen Zusammen-hang aufrecht zu erhalten, gab es sicherlich sehr viel einfachere Mittel,als dafs man aufser ihm noch einer ganzen Reihe von Diplomaten,Juristen und Militärs den Zwang auferlegte, in jeder Woche mehrereMale Stunden lang Vorträge über die Details fremdartiger Materienanzuhören. Jedes Aktenstück also, das dem Plenum vorenthaltenwurde — und von Seiten der Hofkammer mufste die Zahl dieserzurückbehaltenen Sachen in jedem Jahr wachsen — war mithin alsGewinn anzusehen.
Als schlechthin vorgesetzte Behörde sollte der Geheime Rat vonder Hofkammer nur noch in dem Falle angesehen werden, wenn der
1 Diese Bemerkungen gründen sich auf eine Durchsicht der Geheimrats-Protokolle von 1688—98.