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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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Zweiter Abschnitt. Die Anfänge der Geheimen Hofkammer (1684—97). 37

In der Verfügung, die ihre Ernennung kund that, wurden sie alsKammerdirektoren bezeichnet. Als Jena schon ein Jahr nach seinerBeförderung starb, übernahm Meinders auch seinen Anteil 1 .

Meinders' bisherige Amtsführung wurde bei dieser Gelegenheit vomKurfürsten gerühmt, und in der That war eben jetzt an die gutenTraditionen früherer Jahre wieder angeknüpft durch Ernennung zweierHilfsarbeiter, von denen der eine als „Amtsrat in allen Herzogtümernund Landen" diese Funktion sogar als Hauptamt übernahm 2 , aberdaran konnte doch kein Zweifel sein, dafs all dies Abmühen vontüchtigen, aber aus ganz anderen Berufszweigen herausgerissenenMännern nicht der rechte Weg zu dem erstrebenswerten Ziele war.

Da hat denn endlich auch auf diesem Gebiete Friedrich Wilhelmseinen Scharfblick bewährt und — fünf Jahre vor seinem Tode —den gefunden, der der Reformator dieser Verwaltung werden sollte.Nachdem dies Amt über drei Jahrzehnte immer abwechselnd in denHänden halbbefähigter Fachmänner und trefflicher, aber dem ihnenaufgedrungenen Beruf völlig fremder Laien gewesen war, ward esnunmehr einem Manne übergeben, der mit einer Fülle staatsmänniseherTalente die nötigen administrativen und technischen Kenntnisse ver-band, der ein organisatorisches Genie war.

Kurfürst Friedrieh Wilhelm hat mit der rastlosen Ausdauer undder Gewissenhaftigkeit, mit der er alle seine Herrscherpflichten wahr-nahm, auch steten Anteil an der Kammerverwaltung genommen: inGladebecks Instruktion ward ein Passus gesetzt, der beweist, dafs erdie ihm zur Unterschrift vorgelegten Aktenstücke aus dieser Verwal-tung aufs sorgfältigste zu prüfen wünschte — jeder Ausfertigung solltedas revidierte Konzept beigefügt werden 3 —, aber um für sie dasGewicht seiner eigenen überlegenen Intelligenz und Willensstärke ein-zusetzen, sein eigener Minister auf diesem Gebiete zu werden, dazubrachte er ihr zu wenig Neigung entgegen. Die auswärtigen Ange-

1 Circularreskript des Kurfürsten an die Amtskammern und Regierungen vom6. Sept., kurfürstliche Verordnung vom 7. Sept. 1682.

2 Bestallungen für Hans Schlüter zum Amtsrat in allen Unsern Herzogtümernund Landen vom 6. April und für den Jagdsekretär Ahlborn, der dem GeheimenRat Meinders adjungiert werden soll, vom 4. Sept. 1682.

8 Alinea 15 der Instruktion für Gladebeck vom 24. Mai 1678 (s. u. AktenNr. 6).