36 !• Buch. 1. Kap. Die Geheime Hofkammer und ihre Vorläufer.
strebt war, die Unabhängigkeit des Leiters der Kammerverwaltungvon dem Kollegium zu betonen und zu verstärken. Der Kreis derihm zum Referat zu übertragenden Sachen ward insofern erweitert,als ihm auch die von auswärts einlaufenden Aktenstücke, diesein Ressort berührten, überwiesen werden sollten. Damit mochtewenigstens eine von den Quellen des Mifsverständnisses verstopft sein.Des weiteren wurde Gladebeck die Heranziehung von Mitgliedern derAmtskammer nicht blofs, sondern auch des Geheimen Rats zu seinerUnterstützung frei gestellt und damit eine gewisse amtliche Über-ordnung seinen bisherigen Kollegen gegenüber ausgesprochen. Die-selbe Wirkung mufste endlich die Verleihung eines besonderen Titelsausüben; man mochte dem bisherigen Generalkriegskommissarius wohlnicht zumuten, in die Reihe der schlichten Geheimen Räte zurück-zutreten und ernannte ihn zum Hofkammerpräsidenten, obwohl dieBehörde, die diese Bezeichnung vermuten läfst, noch nicht existierte.
Die Zuziehung ständiger Hilfsarbeiter hat Gladebeck, wie schonJena, dem sie ebenfalls überlassen worden war, verschmäht; die Be-richte, die aus den aufsermärkischen Territorien einliefen, sollten, wiealle anderen Sachen, an die Kammersekretäre, d. h. die GeheimeKanzlei, gehen und dort auch die Ausfertigungen besorgt werden;im übrigen wurde die Amtskammer zu Kölln an der Spree ange-wiesen, sich ihm in allen Dingen zur Verfügung zu stellen 1 . Damitaber blieb die Fortentwicklung der Ccntralstelle im Keime stecken;sie hat während der kurzen Dauer seiner Verwaltung — er hatte seinAmt nur wenig über drei Jahre inne — keinerlei Fortschritte gemacht.
Schon zwei Tage nach Gladebecks Hinscheiden ward ein zweitesProvisorium eingerichtet. Jena sollte diesmal die Leitung gemeinsammit Franz Meinders 2 übernehmen, der wie jener als Jurist empor-gekommen war und sich dann im diplomatischen Dienste, aber auchin der Heeresverwaltung ausgezeichnet hatte 8 . Die Geschäfte wurdenzwischen ihnen in der Hauptsache nach Territorien geteilt, vonMeinders sollte die Kammerverwaltung' von Pommern und Preufsenressortieren, von Jena die aller übrigen Lande und, da unter ihnendie märkische begriffen war, auch der Hofstaat zu Kölln a. d. Spree.
1 Der Kurfürst an die köllnische Amtskammer 25. Mai 1678. (Konzept Schwerins.)a Kurfürstliche Verfügung vom 16. August 1681.
8 8. Cosmar und Klaproth S. 365. 359 und insbesondere Strecker,Franz von Meinders (1892) S. 51 ff.