Zweiter Abschnitt. Die Periode der Leitung durch Einzeldirektoren (1659—84). 35
Und, gleich als ob noch nicht genug Zersplitterung und Un-klarheit vorhanden wäre, hat das Jenasche Interimistikum zu denalten Gebrechen noch ein neues gefügt. Sei es, weil man dem viel-gewandten Manne, auf dessen erprobte Dienste in anderen Ressortsman auch fernerhin nicht zu verzichten gedachte, keine allzu grofseLast aufbürden wollte, sei es, dafs man die Berliner Amtskammerdurch ihr ältestes Mitglied, Otto von Grote, der schon längere Zeitdem Geheimen Rate angehörte \ genügend vertreten glaubte, Jenaerhielt die Direktion des Kammerwesens nur in den aufsermärkischenLanden, so dafs also auch die territoriale Einheit der Kammer-verwaltung verloren ging.
Man mochte einsehen, dafs dieser Zustand unhaltbar sei, undschon im Jahre 1678 fand von neuem ein Personenwechsel statt.Jetzt hatte man endlich einen Finanzbeamten gefunden, dem man diealte Cansteinische Stellung anvertrauen zu können glaubte und durchdessen Berufung wenigstens diese letzte Kompetenz-Minderung wiederruckgängig gemacht wurde. Es war Bodo von Gladebeck, der dreiJahre zuvor aus braunschweigischen Diensten nach Brandenburg be-rufen und mitten im Kriege zum Generalkriegskommissarius, zum Leiterder Heeres- und Steuerverwaltung, ernannt worden war. Er mag vorallem deshalb so schnell ein neues Amt erhalten haben, weil er inder Kommissariatsverwaltung durch Joachim Ernst von Grumbckow,einen vortrefflichen Beamten, leicht ersetzt werden konnte, währendman in ihm nun für die Leitung des Kammerwesens einen Fachmannwenigstens im weiteren Sinn, gewann.
In der Instruktion für Gladebeck 2 , die wiederum Schwerin ent-worfen hatte, stand, wie bisher, der Auftrag, das Kassen- und Etats-wesen zu beaufsichtigen, an erster Stelle; im übrigen richtete siedas Augenmerk des Neuernannten fast ausschliefe]ich auf die Domänen-politik. Wie unbedingt nunmehr die Gewalt der Centralstelle auchan denjenigen Punkten der Peripherie des Staates zur Geltung gebrachtwerden sollte, die sich ihr bisher noch am ehesten hatten entziehenkönnen, ging aus einem Passus hervor, der die preufeischen Ämterder besonderen Sorgfalt Gladebecks empfahl.
Seine Stellung zum Geheimen Rate ward principiell nicht ge-ändertem gewissen Formalien aber zeigte sich doch, dafs man be-
1 Seit 1658 (s. Cosmar und Klaproth S. 360).Vom 24. Mai 1678 (s. u. Akten Nr. 6).
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