Zweiter Abschnitt. Die Periode der Leitung durch Einzeldirektoren (1659—84). 31
Im Juni 1674 war gegen den Obermünzdirektor Gilli, der groberUnterschlagungen bezichtigt wurde, ein Verfahren eingeleitet worden \und sehr bald darauf — im August — wurde Canstein sowie derAmtsrat Hackelberg in diesen Prozeß verwickelt 2 . Der Kammer-präsident wurde beschuldigt, die Malversationen Gillis nicht alleinnicht bemerkt, sondern absichtlich zugelassen zu haben. Ein so in-timer Verkehr und eine so „unanständige" Freundschaft mit einemUntergebenen, wie sie aus aufgehobenen Briefschaften hervorging,müsse, so meinte man, auch Ursachen gehabt haben 8 . Später wurdendaran noch weitere Anklagen geknüpft, insonderheit dafs er bei derPachtung eines halberstädtischen Amts, das er lange selbst in ArrendeSehabt habe, nicht korrekt verfahren sei - ein klares Resultat aberwurde, trotz mehrfacher Untersuchungen, nicht zu Tage gefördert.Canstein leugnete durchgängig und kam schliefslich, ebenso wie Gilli 6und Hackelberg 6 , nach der Weise der Zeit mit einer sehr hohen Geld-strafe davon: er mulste 10 000 Thaler zahlen, ein Gut abtreten undauf mehrere Forderungen verzichten 6 . Darauf hin durfte er sogarweder einige Male pro forma im Geheimen Rat erscheinen und wardals Hat „von Haus aus« bestellt, also gewissermafsen nach aufsen hin
ZeT^^n\ r f mhime ^ Während man ihm lm übri 8- ohneallen Eückhalt bedeutete, dafs man auf seine ferneren Dienste ver-achte, auch nicht wünsche, dafs er fernerhin im Geheimen Rat er-scheine . Wie immer es um seinen Anteil an den Gillisehen Mal-versationen gestanden haben mag, dafs er in seinem Amt nicht allzuredlich verfahren war, geht doch daraus hervor, dafe der preufsischeLandhofmeister - es war damals Johann Ernst von Wallenrodt 8 -
1 Haftbefehl des Kurfürsten vom 14. Juni 1674
drei ein De p r !f U f , ' St - ^ damalS dem FürSten VOn Anhalt mit > ^ gegen die4 lug 1674) em§ S6i ' (Der KurfÜrSt M Anhalt [K ° nz - Schwerins 5
Kurfürsfen iTa^T^T ^^f K ™™*™ Grote, Koppen u.a. an denunursten 15. Aug. 1674, Canstein an die Kommissare pr. 5. Nov. 1674
ihm inm i '°f fS gege " ih " WUrde auf g ehob en, aber 23721 Thaler, die man vonln ^nden hatte, einbehalten. (Der Kurfürst an die Kommissare 29. März 1675.)entl»* ™ T gege " S enü g ende Kaution (10000 Thaler) schon im März 1675
entlassen. (Der Kurfürst an die Kommissare 23. März 1675.)^ Der Kurfürst an Koppen und Meinders 24. Jan. 1677.a Der Kurfürst an Schwerin 20. Febr., 14. März 1677.
Kiernn V? 6 °~ 1697 ' Kurz e efaf ste Historie der Preußischen Re-gierung. Erläutertes Preufsen I (1724) 81 ff.