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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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30 I- Buch. 1. Kap. Die Geheime Hof kammer und ihre Vorläufer.

schaft als Präsident entlastet werden solle, und überdies sein Gehalterheblich erhöht 1 .

Aber auch jetzt gelang es ihm nicht, in der Organisation derVerwaltung das Ziel, eine Ausgestaltung der Centralstelle der Kammer-verwaltung, zu erreichen, ja was er soeben aufgebaut, zerbröckelte ihmwieder unter den Händen. Statt den Keim zu einer Behörde, den ergelegt, zur Reife zu bringen und allmählich ein volles Kollegium umsich zu sammeln, liefs er die eben gegründeten Hilfsarbeiterstellenwieder eingehen. Die beiden Räte, die sie innegehabt, schieden zu-fällig schon nach kurzer Zeit — 1671 — aus dem brandenburgischenDienst aus 2 , und auch Joachim Ernst von Grambckow, der in diesemJahr ein Nebenamt — er wurde gleichzeitig zum Mitglied und Ratder Amtskammer zu Kölhi a. d. Spree ernannt 3 — mit der Wahr-nehmung dieser Geschäfte betraut wurde, hat diesem Posten und derKammerverwaltung überhaupt nur sehr kurze Zeit angehört, da erseine militärische Laufbahn weiter verfolgte 4 .

Und es dauerte nicht lange, da wurde seiner eigenen Thätigkeitein jähes Ende bereitet. Schon früher waren üble Gerüchte überseine Ehrlichkeit verbreitet worden.

Das erste Mal war 1665 gegen Canstein Verdacht laut geworden.Er machte dem gegenüber geltend, dafs er mit dem Kassenwesennichts zu thun habe, und forderte, um sich der gegen ihn verbreitetenAnschuldigungen zu erwehren, die Einsetzung einer besonderen Kom-mission zur amtlichen Konstatierung dieser Thatsache, ein Gesuch,dem stattgegeben wurde. Schon ein Jahr darauf aber fühlte er sichveranlafst, den Kurfürsten um eine Wiederholung dieser Prozeduranzugehen und bat, nur in Zukunft ihm diese Belästigung zu er-sparen 5 . Und schon 1669 ordnete der Kurfürst — sicher auf Can-steins Bitten — wiederum eine solche Feststellung an 6 .

Einen weit ernsteren Verlauf aber nahm eine fünf Jahre daraufnicht von Canstein, sondern wider ihn eingeleitete Untersuchung.

1 Resolution vom 3. Febr. 1670.

2 Hackelberg trat in braunsclrweigische Dienste über, Battier, der in Händelgeraten war, floh (Kurf. Resolution vom 1. Okt. 1671, Schreiben des Kurfürstenan den Rat der Stadt Hamburg vom 25, Jan. 1671).

3 Bestallung vom 22. April 1671 (s. u. Akten Nr. 71).

* S. Forsch, zur Brandenb. und Preufs. Gesch. V (1892) S. 142.

5 Eigenhändige Eingabe Cansteins an den Kurfürsten vom 21. Dez. 1665.

6 Resolution vom 1. Okt. 1669 (s. u. Akten Nr. 3).