Zweiter Abschnitt. Die Periode der Leitung durch Einzeldirektoren (1659—84). 29
in allen Landen zu respicieren". Man überwies ihn dann zwar nebenhereiner Provinzialbehörde, im Jahr darauf aber ward ein neu ernanntesMitglied der köllnischen Amtskammer, im Nebenamt mit derselbenFunktion betraut 1 , und 1669 wurde auch jener wieder nach Berlinund zum ständigen Hilfsarbeiter Cansteins berufen. Nur so weit esihm seine Geschäfte als solcher erlaubten, sollte er auch bei derAmtskammer, zu deren Rat er ernannt wurde, beschäftigt werden 3 .Indem man ihn verpflichtete, dem kurfürstlichen Hofe auch auf Reisenzu folgen, war die Möglichkeit für die sich heranbildende Central-behörde gegeben, mit dem Herrscher auch dann in persönlichemKontakt zu bleiben, wenn ihr Leiter ihn nicht nach auswärts be-gleitete.
Aber während man Canstein auf der einen Seite entlastete, hatteman ihm anderwärts neue Sorgen und Geschäfte aufgebürdet: er warseit 1660 Obermarsehall und damit Leiter des Hofstaats 3 . Er mochtesich diesen Aufgaben selbst nicht gewachsen fühlen. Zwar einSchreiben an den Kurfürsten, in dem er über seine bisherige Thätig-keit auf dem Gebiet der Domänenpolitik Bericht erstattete und andessen Schlui's er den Herrscher in pathetischem Tone aufforderte, ermöge, wenn es ihm gut dünke, ihn entlassen und einen anderen anseine Stelle setzen, war wohl nicht ernst gemeint, denn er wufstedarin mit ziemlich viel Ruhmredigkeit von seinen Verdiensten zusprechen 4 .
Im Oktober 1669 aber bat er in der That um Erleichterung, undder Kurfürst gab diesem Gesuche insofern statt, als er ihn von demHofamte entband 5 . Als Canstein, der über die Beschwerden desAlters und die Verdriefslichkeiten seines Amtes klagte, bald daraufihn ganz zu entlassen bat, ward betont, dafs er auch in seiner Eigen-
1 Der Kurfürst an Canstein 24. April 1668 (den Amtskammerrat PeterBattier betreffend).
2 Der Kurfürst an die Amtskammer zu Kölln a. d. Spree 3. Juli 1669. —Es handelt sich um Hackelberg, der, soweit der heutige Aktenbestand schliefsenläfst, der erste in dieser Stellung war — also weit vor dem von Isaacsohn IIS. 257 Anm. 1 als einer der ersten bezeichneten Kriegskommissar Neuhaus.
3 S. Isaacsohn II S. 123.
4 Canstein an den Kurfürsten 6. Febr. 1664 (s. u. Akten Nr. 19).
5 Resolution auf das Supplikat Cansteins vom 1. Oktober 1669 (s. u. AktenÄ. 3).