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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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28 I- Buch. 1. Kap. Die Geheime Hofkammer und ihre Vorläufer.

dafs dann nicht Canstein, wohl aber andere Geheime Räte in seinerUmgebung waren, des weiteren die bevorzugte dienstliehe und persön-liche Stellung Schwerins gaben dazu den Anlafs und erklären es, dafsnamentlich Bestallungen öfters vom Oberpräsidenten, Reskripte derlaufenden Verwaltung auch von andern Geheimen Räten entworfenwurden 1 . Aber auch im Princip ward durchaus an der Auffassungfestgehalten, dafs das höchste Kollegium auch in diesen Dingen zu-nächst kompetent sei. Das etwas unklare und doch mit Nachdruckfestgehaltene Verhältnis, das zwischen dem Geheimen Rat und demLeiter der Kammerverwaltung bestand, kann nicht besser gekenn-zeichnet werden als durch die Worte, mit denen noch in der letztenZeit Cansteins eine sehr wichtige Angelegenheit von dessen Ressort,die Oberaufsieht über die neu gegründete Hofstaatskasse, beiden In-stanzen zugleich übertragen wurde. Es hiefs in der Verordnung, durchdie die Kasse ins Leben gerufen wurde, dafs die Oberinspektion übersie dem Geheimeratskollegium übertragen werde, worunter ohnedemder Kammerpräsident als Geheimerat mitbegriffen sei 3 . Dennoch lagdie Leitung der Geschäfte hauptsächlich in Cansteins Händen; diewesentlichsten Mafsnahmen dieser Epoche, die auf dem Gebiete derDomänenpolitik und -Verwaltung, gingen durchaus auf ihn zurück;der Vortrag — d. h. im Geheimen Rat, wie beim Kurfürsten — unddie Expedierung aller Angelegenheiten der Kammerverwaltung, sindihm späterhin im Princip wenigstens ausdrücklich zugesichert worden,wenn auch in der Praxis hier und da davon abgewichen sein mag.

Neben seiner neuen Stellung behielt Canstein die alte als Ober-marschall und Präsident der Amtskammer zu Kölln an der Spree. Umso mehr mufste sich das Bedürfnis, Hilfsarbeiter für ihn zu bestellen,geltend machen. Dafs es erst nach Jahren geschah, war kein gutesZeichen für die Regsamkeit der neuen Central Verwaltung. 1667 wurdeein höherer Kammerbeamter mit dem Titel eines kurfürstlichen Ratsbeauftragt, unter Cansteins Leitung ebenfalls „die ökonomischen Sachen

1 Ich führe hier nur als Beispiele zur ersteren Kategorie an die Bestallungen(resp. Bestallungsmitteilungen) Cansteins vom 14. Nov. 1659, die Peter Battiersvom 24. April 1668, Hackelberge vom 3. Juli 1669 (s. u. Akten Nr. 2) und JoachimErnst von Grumbckows vom 10. März 1671, das Reskr. betr. Entlassung Cansteinsvom 3. Febr. 1670, sämtlich von Schwerin konzipiert.

2 Kurf. Resolution vom 1. Okt. 1669.

8 Hofstaatsordnung vom 1. Dez. 1673 (s. u. Akten Nr. 22).