Erster Abschnitt. Die Staatskammerräte und das Provisorium (1651-59). 19
-die man auf dem Gebiete der Kammerverwaltung vorhatte und derenProgramm in diesem Aktenstücke selbst entrollt wurde, ward ihr an-vertraut, die Direktiven für die Verwaltung der Einnahmequellen, wie«je Regelung der Ausgaben sollten von ihr ausgehen; die Aufsicht"Der das Kassen- und Etatswesen ward ihr bis ins einzelne überwiesen.Kein Zweifel, die Reform hätte, recht durchgeführt, einen sehrgrolsen Fortschritt dargestellt. Aber leider verbargen sich schon inihren ersten Anfängen die Keime schnellen Zerfalls.
wirii . ?? ChSt dea Geheimen Ra t angeht, so war von einerwnklichen Scheidung der Behörde in Departements eigentlich nichte Kecle. Denn während man über zehn Geheime Räte verfügte -vier andere schieden von vornherein als nicht regelmäßig bei Hofeanwesend aus - wurden, abgesehen nocli von einer Specialkommission,neunzehn Decernate geschaffen, für deren jedes nicht allein ein Refe-iTL Tfr'l aUCh n ° Ch ehl biS ZWei Stellvertreter bestimmt waren.
schal! ^ W 7 aIS ° b6i eiDer ganzeu Reihe ™ Decernaten be-schäftigt der vielgewandte Tornow z. B. bei acht. Die Teilung war
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mfstt o, 7 , reSUHerte ' aUeS Wieder »"geändert werdenmufste so sieht man leicht, dafs die Reform doch nur von geringer
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Ihre eigentliche Tendenz lag denn wohl auch viel mehr in zweianderen Momenten. Der Ehrgeiz Waldecks richtete sich von Anfang a n auf das höchgte ^.^ Stellung eines aU
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ven l\ ni 6 ang6n k ° nnte ' meintC er Seinen PIan auf Umwegenve wirklichen zu können. Das punctum saliens der Geheimerats-ordnung war nach dem Sinne ihres Urhebers der Passus, der aufser«en französischen und dänischen Sachen, dem wichtigsten Teil dernonen lolitik, und aufser dem gesamten Militärwesen alle geheimenKorrespondenzen ihm vorbehielt, d. h. alle diejenigen Angelegenheiten,me er den anderen Geheimen Räten vorzuenthalten wünschen mochteum dieser Bestimmung erst die rechte Wirksamkeit zu sichern ward