Erster Abschnitt. Die behördenlose Zeit (1640—51). 15
märkischen Kammersachen auch völlig übergangen worden und eshat eine direkte Korrespondenz zwischen dem Kurfürsten und derAmtskammer stattgefunden x .
Dagegen war in den Zeiten der Abwesenheit des Kurfürsten vonBerlin das gänzliche Ausscheiden des Geheimen Rates aus dem Ge-schäftsgang die, wenn auch nicht ausnahmslos, so doch in der über-wiegenden Mehrzahl der Fälle befolgte Regel in allen aufsermärkischenAngelegenheiten 2 . Diese wurden dann von denjenigen GeheimenRäten, die den Kurfürsten begleiteten—es waren fast immer mehrere —bearbeitet 3 . Immerhin war der Unterschied auch für diese Ange-legenheiten, die dem Plenum freilich völlig entzogen wurden, in.Wahrheit nicht allzu grol's. Denn wenn in Berlin der Referentin einer Sache naturgemäls das ausschlaggebende Votum in der ihmübertragenen Sache hatte, wenn er dadurch, dafs er das zum Be-scheid zu erlassende Reskript entwerfen liefs und zeichnete oder selbstentwarf, auch an der Formulierung des von ihm vorgeschlagenenBeschlusses den Hauptanteil nahm, so leuchtet ein, dafs sich der
hervorgeht, dafs man diese Übersendung doch als Ausnahme empfand. Ber. vom30. Juni 1656.
1 S. den Bericht der Geheimen Räte an den Kurfürsten vom 20. April, dasSchreiben Schwarzenbergs vom 27. Juli 1641. (Prot, und Rel. I S. 246. 314.)In den bewegten Zeiten von 1652 hat ein solcher unmittelbarer Schriftwechselzwischen Kurfürst und Amtskammer in ausgedehntem Mafse stattgefunden. (S. u.Buch II. Kapitel 2, Abschnitt 3.) Zuweilen erinnerte man sich doch der Inkorrekt-heit dieses Verfahrens, wie ein Konzept aus einer etwas späteren Zeit — in derindessen dieselben Verhältnisse obwalteten — deutlich beweist. Es ist auf SchwerinsVeranlassung von einem Sekretär abgefafst und von diesem an die Amtskammeradressiert. Dieser Vermerk ist von Schwerins Hand durchstrichen und dabeigesetzt „Soll an die Regierung gerichtet werden, damit sie es der Kammer andeute".Verfügung vom 30. Juni 1659.
2 Wenn trotzdem z. B. in den Jahren 1649—43 klevische Angelegenheiten inder Korrespondenz zwischen Kurfürst und Geheimen Rat häufig erwähnt werden,so ist zu beachten, dafs es sich hier meist um Informationen handelt und dafs derGeheime Rat nur selten als Mittelglied auftritt. Preufsen, wo der Kurfürst indieser Zeit selbst war, bleibt fast ganz aus dem Spiele. — In der Instruktion vom12. April 1641 heilst es darüber, dafs die klevischen Sachen dem Statthalter nichtzugehen sollen (von den preufsischen wird es vollends stillschweigend vorausgesetzt).(Art. 9. Prot, und Rel. I S. 227.)
3 Wie wenig der Geheime Rat sich für befugt hält, in Abwesenheit desKurfürsten über nichtmärkische Sachen zu befinden, zeigt der Vermerk „Reponaturbis zu Sr. K. D. Überkunft in die kurbrandenburgische Lande", der auf dieRelation der preufsischen Oberräte vom 9. Mai 1646 gesetzt wurde. (Prot, undRel. Hl [1893] S. 453 Aum. 1.)