Vorwort. XIX
würden diese Akten zu einem grofsen Teil völlig wertlos für den Be-nutzer sein, es sei denn, er entschlösse sich, die ganze Arbeit, diedoch dem Herausgeber zukommt und von ihm auch zumeist am leich-testen erledigt werden kann, auf sich zu nehmen. Dazu kommt, dafses sich fast durchgehends um recht komplizierte Verhältnissehandelt, die durch die primitive Verwaltungs- und Rechnungstechnikder Akten jeuer Zeit und die vielfach unübersichtliche Überlieferung<in Klarheit nicht gewinnen und deren Verständnis endlich durch dieLückenhaftigkeit des vorhandenen Aktenmaterials erschwert wird.
Wenn sich die Form der Verbindung einer Darstellung mit derVeröffentlichung einer nicht zu kleinen Anzahl der wichtigsten Akten-stücke also als die in jeder Hinsicht geeignetste für die Zwecke dieserPublikation herausstellte, so erforderte doch andererseits ihr offi-zieller Charakter eine Gestaltung des Textes dieser Darstellung, dienicht ohne Begründung und, wie ich gern eingestehe, Entschul-digung bleiben darf. Hätte ich diese Dinge im Rahmen einerpreufsischen oder deutschen Geschichte zu behandeln, so würde ichsie sicher viel gedrängter und übersichtlicher überliefern. Hier aberwar, damit in der That urkundliche Überlieferung geboten wer-den könne, eine sehr viel gröfsere Genauigkeit und Detailliert-heit geboten. Ich habe für meine Pflicht gehalten, überall michaufs engste an den archivalischen Bestand anzuschliefsen, ihn frei-lich völlig nach den Bedürfnissen einer Darstellung umzuordnen,aber doch nichts Wesentliches von dem, was die vorhandenen Aktenboten, zu übergehen. Den Begriff des Wesentlichen aber recht weitauszudehnen war schon deshalb geboten, weil nicht allein die Bedürf-nisse der allgemeinen Staatsgeschichte, sondern auch die der jetzt mehrund mehr an Bedeutung zunehmenden Disziplin einer historischenStaatswissenschaft oder, wie es der Historiker immer lieber ansehenwird, einer dem Stoff nach speziellen, der räumlichen und zeitlichenAusdehnung nach aber zugleich universalen, vergleichenden Verwaltungs-geschichte zu berücksichtigen waren.
Auch die Struktur des Buches ist durch diese Rücksichten viel-fach beeinflufst worden. Nicht eine chronologische, sondern einesystematische, sich durchaus an den Bau der damaligen Verwaltunganschliefsende Einteilung mul'ste gewählt werden. Die zu Grundeliegende Disposition geht von der Scheidung der brandenburgischen
Finanzverwaltung in zwei Ressorts, die der Kammern und der Kom-
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