XX Vorwort.
missariate, aus. Der erste Teil, von dem in diesem Bande ein Buch,die Organisationsgeschichte der centralen Behörden und Kassen derKammerverwaltung, erledigt und ein zweites, die Darstellung der kur-märkischen Frovinzialverwaltung mit der Geschichte der Amtskammerzu Kölln a. d. Spree, des kurmärkischen Kassenwesens und derkurmärkischen Domänen begonnen ist, wird im zweiten Band zu er-gänzen sein durch eine Geschichte der Kammer- und Domänen-verwaltung in den anderen Provinzen und durch eine Darstellung derübrigen Verwaltungszweige, die den Kammerbehörden unterstanden.Daran wird sieh der zweite Teil, die Kommissariatsverwaltung, zuschliefeen haben.
Die Mängel solcher systematischen Anordnung liegen auf der Hand;ich habe sie zu paralysieren gesucht durch eine Untereinteilung, dieder Forderung chronologischer Gliederung wenigstens an dieser Stellegenügt. Kurze "Wiederholungen und eine gewisse Eintönigkeit derDisposition liefsen sich nicht ganz vermeiden; ich hoffe aber, dafs dieÜbersichtlichkeit der Einteilung und die Befriedigung des Bedürfnissesnach zusammenhängender Orientierung über einzelne Verwaltungs-zweige diese Nachteile überwiegen werden.
Die sehr ausführliche Behandlung der Geschichte der kurmärkischenBehördenorganisation und Domänenverwaltung wird vielleicht auch alseine der aus dieser Anordnung resultierenden Unebenheiten empfundenwerden. Indessen licfs sich die Teilung des Stoffes nach Territorienbei der Unabhängigkeit und Selbständigkeit ihrer Entwicklung nament-lich in den ersten vierzig Jahren des hier behandelten Zeitraums un-möglich vermeiden i und wiederum geboten, wenn das Prinzip einmalangenommen war, mehrere triftige und allesamt auf der Hand liegendeGründe die besonders genaue Bearbeitung des ersten in Fragekommenden Territoriums.
Mufste ich so viele Rücksichten auf den Publikationscharakterdieses Werkes nehmen, so habe ich doch geglaubt, ohne ihn zuschädigen, den kausalen Nexus der Dinge nach Möglichkeit nachweisenund überall mit der Schilderung ein Urteil verbinden zu dürfen. Dieetwaige Subjektivität meiner Auffassung wird man leicht korrigierenkönnen, da ich die archivalischen Belege von Schritt zu Schritt an-gegeben habe und da die sehr umfangreichen Aktenbeilagen eine weit-reichende Kontrolle ermöglichen.