xcjrAmbtleuthen / Beuelhabern vnd Botten auff jr ansuchen vnd er-forderen/ vnd jmfall der noth dem glockenschlag andere vnsereVnderthanen zu solcher einziehung / verfolgung vnd nacheill trew-lich helffen vnd folgen/ vnd sich darin bei vermeidung vnser hohervngnadt vnd straff nit widerwertig erzeigen sollen. Dergleichenwollen wir / das nochmals vnsern außgangnen Mandaten / dieLediggenger vnd starcke Betler / auch welche kein gewerb antrei-ben / vnd in den Herbergen verdechtiger weiß ligen / vnd jren vn-derschleiff haben / vnd sonst die frembde inkomlingen / das derenkeine nit/ dan wie vnsere vorige beuelhen mit bringen/ einzunemenvnd zugedulden / betreffendt / stracks gelebt. Dieweil auch vonwegen der Hegkherbergen/ so an den vngewonlichen strassen vndWälden / wie jngleichem in den Stetten vnd sonst auff dem ebenen flachen landt vorhanden/ allerhandt vnderschleiff vnd auff-enthalt dieses schedlichen friedhessigen gesindes sich ereugen/ Soist vnser ernstliche meinung vnd beuelch/ das jr vnsere Ambtleu-the vnd Beuelhaber / dieselbige in vnserm Embtern ewers beuelchsjedes orts / da die befunden / der gebür abschaffet / vnd hinfuro.damit solchem vnheill vnd hochnachtheiliger gefahr furkommen/nit gestattet / Wie jr dan auch die jenige / so gegen vnsere Be-uelchen mit vnderschleiffung vnd auffenthaltung solcher Stras-senschender vnd anderer verdechtigen bißher gehandlet/ vnd der-halben noch vngestrafft / neben obgemelter abstellung zu geburli-cher abtrag anzuhalten / Vnd sonst in diesen vnd andern sachen vnsern vielfeltigen außgangnen Beuelchen / Mandaten / Edic-ten vnd Policeyordnung alles jnhalts/ mit mehrerem ernst vndfleiß dan bißdaher beschehen/ wircklich nachzusetzen/ bei vermeidung vnser vngnadt vnd entsetzung ewer Embter vnd Diensten.Darnach wisset jr euch zurichten/ vnd wir versehen vns dessenalso zu euch gentzlich. Geben zu Cleue vnder vnserm herauffgedrucktem Secret siegel / am 8. Monatz tag Junij/ im sunffze-henhondert vnd sechsvndsiebentzigsten jahr.GemeineI
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Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
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XCIX
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