Das ander Register / wel-ches die materien oder sachen / dauon in dieser Poli-cey / Ambt vnd Bruchten Ordnung / auch Edictentractirt / begreifft.BlatBlatwidwe vnd weisen.Bberuffen von den Gerichternur die Ambtleuthe in welchenAmbtleuth sollen nit gestatten dasfellen solches beschehen möge. 8jemandten gewalt geschehe / oder ohnAlmussen der gemeinen Spindenerkendtnuß Rechtens vberfallen wer-sollen mit vnterscheidt den durfftigenvnd rechten haußarmen außgetheiltsonsten denselben vnangesehen eini-werden.gen scheins vnd personen restitueren.Almussen wie sie außzutheilen zu82. 83. NoAmbtleuth sollen den vnterstandtehe Prouiſoren.Ambtleuth sollen alle F. Ordnunvnd verlauff zwischen den Vnderthagen vnd Edicten fleissig nachkomen /nen zuentscheiden sich befleiss gen. 83vnd daran sein / das denselben nachgeAmbtleuth sollen die Vndertha-lebt werde.nen vor vngeburliche beschwerung vwas auch sonsten inen zugeschriebengewaldt der durchzuge schützen vndvnd bevohlen vnnachlessig verrichtenverthedigen.Ambtleuth sollen die F. Hochen /Ambtlenth vn Beuelhaber wie sieHerligkeit / Gerechtigkeit / Peele /Landwehren / Gerichtszwangk trewsich in bedienung jrer Embter zuver-halten.lich handthaben vnd verthedigen.sollen jederman geburlich Recht vnd84.113Scheffen vrtheil widerfaren lassen:jtem nit gestatten das darin einigen ew-erung / so frer F. G. zum nachtheil gevber die Partheiligkeit bei de Gerichreichen mochte / wie ebenfals mit Mullen / Wasser / Fischen / Jachten / Rot.tern sich zuerkundigen / vnd selbe ab-zehenden / Bergwerck / rc. vorgeno-ſchaffen.auch nach gelegenheit die Partheienmen werde.Ambtleuth wan jrthumb wegen derselbst verhören / oder an vnpartheischHocheit vorfelt / sollen sich der sachenRecht weisen.erkundigen / auch bei der CantzleyenAmbileuth vnd Beuelhaber sollendie Partheien von den Gerichtern soraths fragen.auch in andern beschwerlichen vnd be-die nit gantz oder zu mehren theil ver-74.94dencklichen sachen.dechtig nit annemen.da auch beleidt vnd besichtigung zu-oder so die Partheien sich selbst nithalten / etwan die gelegenheit an jreabberuffen.F. G. gelangen / vnd adiunctum be-Ambtscuth vn Beuelhaber mogendie sachen Hochen vnd Gerechtigkeitgeren.Ambtleuth sollen daran sein / dasbetreffendt von den Gerichtern annewegen der diensten keiner vor den an-men.auch die sachen der armen / krancken /deren beschwerdt werde.sollen
Druckschrift
Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
Entstehung
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten