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Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
Entstehung
Seite
XXI
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ENolgen allerhandt anderezu gemeinem nutz dienliche Ordnungenvnd Policeyen / vnd erstlichWie die Burger in den Stetten inpflicht auffzunemen.OAmit das Burgerlich we-sen in guter erbarkeit / einigkeit vndgehorsam erhalten / So ist vnserwill vnnd meinung / das kein auß2wendiger in vnsern Stetten vnndSFreiheiten fur Burger angenom-men oder gestattet werde / er habdan vorhin seine bürgerliche pflichtgethan / vns als dem LandsFür-sten / vnd vnsern Ambtleuthen vndBeuelchabern von vnsert wegen/ auch den Burgermeistern da-selbst/ in allen des Landts vnd derselben Stat oder Freiheit Ehe-hafften vnd obligenden sachen / vnderthenig / gehorsam/ pflichtigvnd gewertig zusein/ Welche dan auch zu einer erkandtnus/ dassie für Burger auff vnd angenommen / vnd aller Bürgerlichenfreiheit/ zu dem wasser vnd weiden/ mit vnd neben den andern ge-niessen vnd brauchen mögen / geben sollen ein Häckenbuchs/ einLedern Eimer / oder einen Brandthäcken / nach vermöge vnd ge-legenheit der personeu.Anloben aller Inwöhner / Dienstvnd Handtwercks Volck.Es