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Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
Entstehung
Seite
XCVIII
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xcviijnit verschönen / welches vns dan wie menniglich zuermessen amhochsten verkleinerlich. Demnach vnd in ansehung solches ge-meinen Rechten / des heiligen Reichs hochuerpeenten Landtfrie-den / Ordnung / Abschieden vnd außgekundigten KeyserlichenMandaten stracks zuwider/ auch zu schwerlicher verletzung vn-ser Landtfurstlicher Obrigkeit vnd schedlicher verhinderung ge-meiner notwendiger gewerb vnd commertien offentlich reichenthuet. Als wollen wir solche vnsere publicierte Edicten/ sonder-lich aber so den 7. Februarij negstuerschienen lxxv. jahrs außgan-gen / nochmals hiemit ernewert / vnd mit ernst beuohlen habenauff solche mutwillige geselschafft / die vnderm schein das sie von jrenangegebnen Kriegsherrn bestelt/ vnd derselben Paßporten/ odererlaubnußbrieff / jren feianden abbruch zuthun / erlangt / sich in vn-sern Landen heimblich versamblen/ jre anschlege in den Stetten/vnd sonst bei jren auffenthaltern machen / die Kauffleute / Hand-tierer oder andere zu wasser vnd landt verkundtschafften / verfol-gen / fangen vnd berauben / auch die gefangene bei nachtlicher weilvnd vnzeiten durch vnsere Lande vnd Gebiet fuhren/ etliche tagheimblich verhalten vnd rantzonen / fleissige achtung zuhaben / vndnit allem obgemelten vnsern vorigen / sonder auch diesem jetzernew-erten Edict gegen die jenige/ die solche thatliche feiandtliche eingriffthun / vngeachtet sie die mit irer bestallung / Paßporten / oder er-laubnußbrieffen zuentschuldigen vnderstehen/ mit ernstem fleißvnd ohne alle saumbnuß nachzusetzen/ Vnd allen den jenigensich solcher versamblung / anschlegen / verkundtschafftungen oderverfolgungen / raubens / fangens / verfuerens oder vermeintenrantzouens/ jn/ durch oder auß vnsern Landen/ Stetten vnndDörffern gebrauchen / vnd obgemelter gestalt vnsere gemeine stras-sen vnd ströme entfreien / trewlich nachzutrachten / vnd dieselbig-vnangesehen wes standts oder wesens die sein/ wie ingleichem diejenige so denselben einichen rhat geben / anweisung / hilff oder beistandt leisten/ oder auch hausen/ herbergen/ auffhalten vnd vn-derschleiffen / gefenglich einzuziehen / vnd vns der gelegenheit vn-uerzuglich zuuerstendigen/ damit wir dieselbige an das negst Ge-richt zu Recht anklagen/ vnd vber jre begangene that/ auff einenGerichtstag der erkendtnuß gewertig zusein/ folgendts zu verdienter straff stellen vnd bringen lassen mögen. Wie auch vnsernAmbtleu⸗