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Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
Entstehung
Seite
XCVII
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kebistraff vorbehalten haben wollen / Dan wir sonst geneigt vnd vr-butig/ da einiche spruch vnd forderung gegen jemandt zuhaben ver-meint / demselben darzu er befuegt / in vnserm gebiet schleunig zu-uerhelffen / vnd geburlich Recht gedeien vnd widerfaren zulassen.daran sich auch billig menniglich zuersettigen / vnd solcher eigenthat-lichen verbottenen handlungen zubemussigen / Das meinen wirernstlich / vnd wollen vns zu euch gentzlich versehen. Geben zu Dus-seldorff vnder vnserm herauff gedruckten Secret siegel/ am xx. Mo-nats tag Februarij/ jm M. D. Lxxjr jahr.Volgt nu das Edict dauon in negstuorigemmeldung beschehenOn Gottes gnaden / wir WilhelmHertzog zu Gulich / Cleue vnd Berg / Graue zu derMarck vnd Rauenßberg / Herr zu Rauenstein / rc.Thun euch vnsern Ambtleuthen / Vogten / Schul-Otheissen / Richtern / Burgermeistern / Beuelhaberen / vnd sonst allen vnsern Vnderthanen hiemit kundt vnd zuwis-sen. Das wiewoll wir zu mehrmalen von wegen der Hernloser gardender knechte / Rauber vnd andern friedhessigen verwegenen ge-sindleins / dergleichen der starcken Betler / auch der jenigen so in denherbergen verdechtiger weiß ligen / vnd kein gewerb oder hantierung haben / Zudem der frembden jnkomlingen / die in vnsern Stet-ten vnd Flecken anders nit / dan auff vorzeigung besiegelten scheinsvon irer Obrigkeit / wie sie sich daselbst gehalten vnd abgescheiden /zugedulden / durch vnser offen Edict außkundigen lassen / wir dannoch solches alles vngeachtet/ biß daher im werck vberflussig ge-spürt / das dem mit solchem ernst vnd fleiß / als die notturfft erfor-dert / nit nachgesetzt / oder steiff darob gehalden / dan wie offentlicham tag die strassen in vnsern Fürstenthumben and Landen von sol-chem friedhessigen gesind/ so sich in grosser anzall darin enthaltetvnd einkombt / je lenger je mehr gantz vnsicher vnd dessen mutwillennit gewert / sonder mit raub / nam: plunderung vnd thatlicher verge-waltigung / darüder auch viel vmbs leben kömen / jres gefallens hand-len / vnd darin des heiligen Reichs vn vnserer eigenen Vnderthanen