xxvAlle frembt Bier so in die Stette vnd Flecken zuverkauffengebracht/ soll auch erstlich gekuyrt vnd gesatzt werden/ wie mandas geben vnd zappen soll/ vnd sollen die jenigen so es verkauffen/duppel Accyß dauon gebenVon den Beckern vnd Brotbacken.ON anfang eines jeden Monats / sollen Burgermei-ster vnd Rhat verordnen vnd den Beckern beuehlen,wieuill loth ein Wegk wiegen/ vnd wie theur sie dasBrodt geben sollen/ alles nach gelegenheit/ das derOT Weiß vnd Roggen zu derselbigen zeit gelden wurde /also das man gütt Brodt vnd Wegken vmb gebürlich Pfennings-werdt zu jederzeit bekommen möge. Vnd ob gleich die Fruchten bin-nen demselbigen Monat auff oder abstiegen/ so soll es doch die zeitauß bei dem verordenten kauff vnd gewicht verpleiben. Vnd so dieBecker darinnen vnwillig oder Bruchtig befunden / sollen sie ge-strafft / vnd nach gelegenheit das backen verbotten werden. Wa a-ber die Becker mütwillig steigern / vnd nit wie sich gebürt Backenwolten/ so soll notturfftige fursehung derhalben geschehen/ dasdurch andere gebacken / vnd der gemein man versorgt / biß solchesgestrafft vnd gebessert werde.Zudem sollen vnsere Beuelchaber/ vnd der Burgermeister je-des orts/ zum wenigsten viermahl des jahrs/ wan man sich desam wenigsten versicht / vmbgahn / Brot vnd Wegken auff den La-den / vnd im hauß besichtigen vnd wiegen. Welches dan nit auffrich-tig / sonder an gewicht / mit dem verwessern / oder sonst mangelhaff-tig befunden / dasselbig den armen geben / vnd darzu von den Becke-ren die Brucht nemen.Müll Ordnung.Achdem der Müller vnd gemahls halben vieler-lej klagten sich hin vnd wider zutragen/ so habenwir zu verhütung vnd abschneidung derselbennachfolgende maß vnd Ordnung stellen vnd ge-ben
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Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
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