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Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
Entstehung
Seite
IX
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dieselbige mit allen vmbstenden anzeigen vnd zu erkennen geben.Darauff auch der Ambtman / Oberst vnd Beuelchaber / so baldtjme solches anbracht / oder er es sonst vernemen mag / die frembdenoder jnkomlingen fur sich bescheiden / Ire gestalt vnd gelegenheit /lebens vnd wandels erkundigen / auch glaubhafften schein von derObrigkeit daher sie kommen / erfordern vnd erfaren / wie sie sich da-selbst gehalten. Welche aber den schein nit dar thun kondten/ oderbinnen der zeit/ die jnen auffgelegt/ nit bringen wurden/ oder sonstargwohn oder böse vermuttung auff sich hetten/ vnd den Wider-teufferischen / Sacramentierern oder anderer Secten anhengigh /auch mit solcher Religion / Gottes dienst vnd Ceremonien als vnse-re hiebeuor außgangne Ordnungen / Edicten vnd Beuelchen nach-bringen/ nit zufrieden/ noch begnuegen/ dieselbige in keinem wegedulden oder bleiben lassen / Sonder wo einicher argwohn hinderjnen vermerckt/ nach befinden zu geburlicher straff annemen/ oderauß vnsern Furstenthumben vnd Landen verweisen.In gleicher massen sollen die Ambtleuthe / Obersten vnd Be-uelchaber / in allen Stetten / Dörffern vnd Heusern der frembdenvnd jnkhomlingen halber / so jtzo daselbst weren / sich erkundigen / vndobgerurter gestalt mit jnen halten / Vnd so darüber jemandt vonvnsern Vnderthanen oder den vnsern obgemelte personen (es sei vn-der welchem schein es woll) heimlich oder offenbar auffenthalten,gestatten / verschweigen / oder diesem vnserm beuelch nit nachkom-men wurdt / soll nach befinden ernstlich gestrafft / vnd keiner darinenvbersehen werden.Die Landsknecht oder Kriegsleuth / so ohne fur-wissen vnd zulassen bestalt / auch andere die sonder Paßportoder schein einiches Fursten sich samblen vnd durch-ziehen wollen / anzunemen.O auch in vnsern Fürstenthumben/ Landen vndGebieten/ v bei den vnsern einiche Landsknechtoder Kriegsleuth / ohne vnser furwissen vnd zu-lassen/ wolten bestalt oder angenommen wer-den / Sollen dieselbige / auch andere die sonderPaßport