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Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
Entstehung
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Register.Landtschreibers vornembste jntentwerden.106in entstehung dessen / gefenglich jnzuwelches ſein ſoll.ziehen vnd arbitrarie zuſtraffen. 12Landtschreiber soll fleissig aufsichthaben das keine vberfarung verschwieebenfals sol es mit denen so bausenlandts in dienst gewesen vnd nu widergen / noch auß freundtschaft oder sip-106schaft vngestraft bleibe.einkomen / gehalten werden. 12soll die jenige / so oftmals vnd mutwil-Kriegsleuth sollen ohn vorwissenlig verbrechen / zuuor ein zeitlang imfrer F. G. sich nit bestellen lassen.Thorn mit wasser vnd brodt zuchti-auch ohn vorwissen in außwendigegen.106diensten sich nit begeben / bei straff dessoll wegen der mutwilligen so auffsbans vnd guter.new verbrechen / vnd bei denen keinohn Paßport sich nit samblen nochbesserung zuuermüten, die gelegenheitdurchziehen.gen Hoff gelangen.sonsten jnen jr haab vnd guth abzune-Landtschreiber soll hochstrafflichemen.excessen / als Thotschlege / Ehebruch /fur dern vberfallen die VnderthanenBlutschandt nit selbst erorteren / son-durch die Beuelhaber zu schützen / solldern alle gelegenheit an die F. Cantz-auch ein Ambt dem andern zu hulf107ley vberschreiben.kommen.Landtschreiber soll in criminal sa-Kuyrmeister sollen wegen des wein-chen acht haben / ob dieselbe auß ver-zaps an jedem ore drei sein.22klagung oder per inquisitionem vorſollen die Wein aufzeichnen. 22109genomen werden.jeder stuck weins so aufzustechen / vonLandtschreiber mussen aufsicht ha-men zu kuyren.ben / das in den Vnderhocheiten dersollen die Weinzepper fragen wa dieF. Ordnung nachgelebt werde. inwein gogolden / vnd das Fuder geauch ob auf den grentzen Landtfried-kost/ vnd darauß ein vberschlag desbruchige offne Mißtheter, vnder-verkaufs machen.schleift.vnd soll jeder Kuyrmeister auß demLandtschreiber soll kein profit nochStuck ein quart haben.geschenck wegen der Bruchten vonsuch ferner Weinzepper.den Partheien nemen.Kuyrmoidt wie verthedigt / auchLandtschreiber soll die Beambtenwie es damit ferner zuhalten.so in jrem Ampt nachlessig befunden /auß dem Kummer soll niemandt114der Ordnung erinnern.entweichen / vnder arbitrari straf. 82Landtschreiber sambt andere Be-ambten sollen nach geendigtem Bru-Landt oder Herstraß wie weit diechten verhör nit von einander schei-sein soll such in Weg.den / es seien dan die Bruchten zettu-Landschreiber soll sein ankunft denlen dreifachig verfertigt.Beambten zuwissen machen vnd vonsolcher zettulen einen in F. Rechenca-denselben jme alßdan die malstatt an-mer vberschicken / stem was ferner da-gezeigt werden.101n5. 116bei zuüberſchreiben.Landschreiber wannehe an jedemLandtschreiber soll neben der Ord-ort Bruchten verhör halten soll.nung auch den Beuelchen gehorsam-103.104.105lich nachsetzen.Landtschreiber sollen in BruchtenLandtschreiber sambt andere Be-verhör das wort thun / die Bruchtenambten sollen keine vnnutze vnköstenauflegen / vnd denen jr endt geben. 105