Das anderKinder sollen in der jugend getauftauf Hochzeiten nur vier disch leuthwerden.zu bitten.welche die Kindertauf verachten / seindarauf mehr nit dan ein halben thalervor Widerteuffer zu schetzen.geben.vf Kindtauff sollen nur zween tischdie blutouerwandte vnd freunde möleuth gebetten werden.gen mehr schencken.die Gefatter so haabselig nit vber zwealle gastereien solcher brautlauftenthalr geben.sollen sich mit dem zweiten tag endi-vom Adell / Doctoren / ansehenlichegen.Rhete vnd F. Diener sein dabei auß-wer dauon außgenomen such in kindgenomen.tauff.Kirchenruͤff vnd proclamationHoensprecher such Gotteslesterer.der künftigen Ehe soll dreimal gescheHoltzgeding jahrs zweimal zuhalhen.ten.Kirchen rechnung jars in beiseinvf Holtzgedingen sollen alle vberfades Ambtmans vnd Gerichts ohn sonrungen / in den Gemarcken geschehen.derliche vnkosten zuhalten.durch die Waldtgreuen / Vorster vndwas an renthen vbrig zu gemeinentErben gebrucht werden.nutz des Kirßpels zuverwaren. 44Kirmissen sollen an einem ort desJachten seindt niemandt vergont /jars nur eins gehalten werden.dan die darzu sonderlich priuilegürt.vnd lenger nit dan zween tag.59 60dar zu niemant dan die blutauerwandauch nicht der Hasen / Conin vnndten kommen sollen.Veldthöner.Kotten such heuſer.die von der Ritterschaft welche solcheKorn in thewrer zeit auff ein Fur-von alters gewohnt / mogen solche aufkauf nit zu hinderhalten bei hochsterden jren fangen.vngnadt.Jeger solle nit mehr Wehrer nochKremer so frembt mussen jres wan-Diensten bestellen dan nötig / vnd soldels schein mit sich brengen. 12. 13len die aufgebottene nicht außbleiben.mogen sonsten durch die Landen nicht60.61ziehen.nach geendigter jacht die Wehrer vnddie sich aber vnerbarlich verhaltenDiensten alßbaldt zuurlauben. 60.61vnd argwohnig befunden peinlich abInkomlingen mogen ohn furwiſ-zufragen.sen der Beambten nicht aufgenomenan der Haußleuth heusern nit feil zu-noch gehauset werden.tragen.jre gelegenheit vnd wandel durch selbidan allein da Kirßpels Kirchen seinde.ge zuerkundigen / vnd glaubhaftenschen zuerforderen.oder auf offenbaren Marckten. 14ohn denselben sie nit zudulden.mögen bei den Haußleuthen kein essenJuden so nit christlich getauft / nitgesinnen / sondern in offenbaren her-zugestatten noch zuuergleiten. 40bergen.Kriegs knecht im landt gesessen /Kauffen vnd verkauffen an Son-sollen den Vnderthanen keine beschwetag / ſuch Son: vnd Feirtag.rung zufügen.Kesselbusser so nit bekant / nochsondern jre handtierung vnd handt-schein von frer Obrigkeit brengen / solwercken außzuwarten / angewiesenlen nit durch die Landen ziehen.werden.
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Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
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