Druckschrift 
Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Register.Gebew in Stetten aneinander zuetzlicher glidder-Grentzen sollen jars die Beambtenfügen vnd keine gassen dazwischen zuvmbreiten / vnd die Heggen vnd Schlelaſſen.Gebotter sollen gehalten werden.ge in baw vnd wesen halten.Guth so gestolen / bei todten gefun-Gefencknussen oder Haftungenden / oder von Schifbruch / durch dieBeambten in guter gewarsamb zuwoll zuuersorgen / vnd wie zubesseren.halten / vnd nicht zuuerbringen. 8687.113ebenfals die güter der Bastarden / vu-in Gefencklichem annemen zumbekanten vnd gefunden güter / vnd solRechten soll sich niemand freuentlichlen die Beambten dabei die F. Hoch-erzeigen.heit vnd gerechtigkeit verthedigen.sonsten von jedermenniglich auff anruffen der Beuelhaber vnd Botterbei peen anzugreiffen.Handtwercks leuth mit fleiß in dieGemarcken wie die zu vnterhaltenStette zubringen.such Vorster.Haußarmen such Armen jtem Pro-Gemeine / oder auch jchtwas außuisoren.den gemeinden nit zuuerpachten / ver-Haußleuth so keine Wierth seind /kauffen noch einzuziehen ohn bewillisollen keinen gesunden Bettlern Mugung des Landtfürstens.siggengern / Kesselbussern / 2c. essen o-was dessen geschehen abzuschaffen.der drincken geben / sie aufhalten nochherbergen bei peen von zehen goltgul-Gerichts botten sollen von den an-den.brachten Bruchten den zwentzigstenso sie von solchen leuthen beschwerdt /pfenning haben.sollen sie es den Beambten angeben.so sie dieselbe verschweigen vnd ge-schenck dafür nemen / wie es dan mitHegkherbergen wegen des vnder-jnnen zuhalten.Geste so zu gläch sitzen vnd kein geltschleifens abgeschaft. II. 34. 99Heiden oder Zigeuner werden nitgeben / mussen dem Wirdt ein pfandtvergleit.lassen.wer mit der that wider sie handlet / freGestolen guth such guthuelt daran nicht.Geuchler such Kesselbusser.Heimliche trew dern so vnder xxv.Gewicht Ellen, Maaß such maaßjaren / wirdt am viertentheil der güterGlaßtreger such Kesselbusser vndgestraft.Kremer.Heimlich gemach oder prophat nitGlobd der Müller vnd Müllersan die strassen außgehen zulassen 47knecht,seine Nachbaren nit zuversteucken /Globd der Wierth.noch dessen gebewen damit schaden zuGossen oder Canalen nit langs dieheuser sonder mitten vber die straß zuzufügen.Hering / Bucking / Stockfischmachen.Botter / such vette waarGottes lesterer / Blasphemi odetHernlose knecht such Betler / itemHoensprecher vnd dern aufhalter solLandtzwingerlen jnhalt Kay. Mayt. Ordnung anHeuser oder Kotten an den Wel-no 1548 aufgericht am leben gestraftden / vnd fern von andern heusern ohnwerden.bewilligung nit aufzurichten.oder nach gelegenheit mit benemung