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12 (1848) [Schl - Zwe]
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Zollverein.

bekannter Dinge auf dem Wege des Bundes Nichts zu Stande. Als der Congreß zu Carls- . ,

bad im Jahre 1819 versammelt war, brachte der badische Bevollmächtigte v. Berstellein Memoire, die Handelsverhaltnisse betreffend, vor die hohe Versammlung, worin erdie Bitte der badischen Stände um Freiheit des Handels im Inneren der Bundesstaatenalsden wahrhaften Ausdruck eines bis auf die untersten Volksclassen sich erstreckendenWunsches" bezeichnet. Der Grund, warum die Gewährung dieses Wunsches für zeitge-mäß erachtet wurde, mag aus folgenden Stellen des gedachten Memoire entnommen wer-den :Manche Uebel der gegenwärtigen gehen aus der Besorgniß wegen der kommendenZeit hervor. Mit den Aussichten und Wegen einer besseren Zukunft kehrt die Aussöhnungmit der Gegenwart zurück, und der Theil des Volkes, der jetzt nur von gewaltsamen Ver-änderungen Heil erwartet, wird es mit Beruhigung in den erleichterten Mitteln des Er-werbs und in dem weniger drückenden Verhältnisse seiner Ausgabe zu seiner Einnahme fin-den. Wenn man, was nicht unwahrscheinlich ist, die Gouvernements wegen der durchdie drohenden Zeitverhältnisse gebotenen Maßregeln, als Beschränkung der Presse u. s. w.,bei einem großen Theile des Volks verdächtig zu machen suchen wird, so werden allgemeinwohlthuende Bestimmungen über Handelsfreiheit aus der andern Seite nicht allein denÜbeln Eindruck entkräften, sondern auch der Masse des Volkes einen materiellen Ersatz fürden Verlust mancher chimärischen, aber lieb gewordenen Idee liefern. Die unter denbesonderen Verhältnissen der letzten Zeit sich allerwärts entwickelte unruhige Geschäftlich-keit, welche in der genommenen gefährlichen Richtung aufzuhalten gegenwärtig das ersteBestreben aller Regierungen ist, würde dadurch einen geregelten Spielraum erhalten undvon den verderblichen Planen abgehalten, zu denen die unvermeidlichen Umtriebe der Par-teimänner sie verwenden wollen." Obgleich, wie man steht, nicht die Sorge fürDeutschlands Wohl, für die Erstarkung seiner productiven Kräfte und damit auch desNationalsinnes und der Achtung nach Außen, zunächst den Anlaß zu der gedachten Staats-schrift gab, so wurde doch die Nothwendigkeit eines großen deutschen Douanensystemsgegen die Zollsysteme der fremden Länder und Aufhebung der inneren Zollschranken richtiggewürdigt. Diese Anträge auf Erfüllung des Art. 19 fanden übrigens keinen Anklang.

Man hatte mit den Maßregeln zur Ausoeynung der Bundesgewalt und zur Beschränkungder Lehrfreiheit, der Preßfreiheit, der Verfassungen so wie mit Errichtung einer Central-inquisition hinreichend zu thun, und hielt eine Beschwichtigung der öffentlichen Meinungdurch den Vollzug des Art- 19 für überflüssig *). Nachdem übrigens Preußen i. 1.1818die Zölle im Inneren beseitigt und eine Douanenlinie um die Gränzen gezogen hatte, konn-ten sich die Regierungen der kleineren deutschen Staaten über das Unhaltbare ihrer isolir-ten Stellung nicht länger täuschen und mußten die Nothwendigkeit einsehen, sich entwederunter einander zu einem gemeinsamen Ganzen in Bezug auf Zölle und Verkehr zu verbin-den, oder sich an einen größeren Staat anzuschließen. Zu diesem Zwecke wurden schonauf dem Wiener Congresse von mehreren Staaten weitere in Darmstadt zu pflegende Ver-handlungen verabredet, welche mehrere Zollvereine zur Folge hatten. An Preußenschlossen sich die anhaltischen Fürstenthümer (Bernburg, Dessau und Köthen) und einTheil von Schwarzburg-Sondershausen; am 8. März 1828 trat das GroßherzogthumHessen bei. Mit Würtemberg vereinigten sich 1824 die beiden Hohenzollern(Hechingen und Sigmaringen). Ein Vertrag vom 18. Januar 1828 begründete denVerein zwischen Würtemberg und Baiern. Sodann schlossen Hannover, ^Braunschweig und Oldenburg einen Zoll- und Steuerverein. Aus einer inKassel am 24. September 1828 abgeschlossenen Uebereinkunft ging der mitteldeutscheHandelsverein hervor, an welchem Hannover, Sachsen, Kurhessen, Braunschweig, Nassau,Oldenburg, die sächsischen Herzogthümer und die reußischen Fürstenthümer, Schwarzburg-Rudolstadt und die freien Städte Bremen und Frankfurt Theil nahmen. Der Zweck die-ses Vereins, dessen Gebiet kein geschlossenes Ganzes bildete, konnte nicht ein gemeinsames- ^

*) S. hierüber: Wichtige Urkunden über den Rechtszustand der deut-schen Nation, mit Noten aus den Papieren von Klüber, herausgegeben und erläutertvon C. Welcker. Mannheim, bei Fr. Bassermann, 1844.