846
Zollverein.
der wichtigeren Industriezweige gegen übermächtige Concurrenz, und wenn sich dieserSchutz für manche Erzeugnisse der GewerbSthäligkeit nicht hinreichend erwies, so trugendaran die Verhältnisse die Schuld, wie sie nur die Bemühungen Englands, die deutscheBaumwollenspinnerei, Leinengarnproduction, Eisenproduction u. s. w. um jeden Preiszu unterdrücken, zur Erscheinung bringen konnten. Wir wollen auch nicht bestreiten,daß der langsame Gang der Berathung und die Verschiedenheit der zu vermittelndenInteressen die Anwendung von Gegenmitteln zu rechter Zeit und in gehörigem Maßeerschwert und theilweise verhindert hat. Doch sind die Veränderungen, welche der Tariffür die Jahre 1843, 1844 und 1845 erlitten hat, als zweckmäßig anzuerkennen.Zu den wichtigeren gehören die Zollerhöhung von 3 Fl. 30 Kr. auf 5 Fl. 15 Kr.für zu Zetteln angelegtes Baumwollengarn - die Zollerhöhung von 52 Fl. 30 Kr. auf87 Fl. 30 Kr. für Baumwollenstoffe, die mit Wolle gestickt oder broschirt sind; die gleicheZollerhöhung für ungewalkte, oder aus Wolle und Baumwolle gefertigte Stoffe, wennsie gestickt, broschirt oder bedruckt sind; die Zollerhöhung auf Cigarren und Schnupf-tabak von 19 Fl. 15Kr. auf 26 Fl. 15Kr. — Zugleich wurden ausnahmsweise die Zöllefür mehrere aus Frankreich vorzugsweise eingehende kurze Waaren, lederne Handschuhe,Papiertapeten und Franzbranntwein auf das Doppelte erhöht, wozu mehrere Zollerhöhun-gen in Frankreich gegen deutsche Erzeugnisse, z. B. Schwarzwälder Uhren, Hanfgarn,Leinenzeuge u. s. w. gegründeten Anlaß gaben. Ein späteres Gesetz gewährt der durchbritische Concurrenz bedrohten Eisenindustrie einen mäßigen Schutz durch einen Ein-gangszoll von U Thlr. oder 35 Kr. vom Centner Roheisen und eine Erhöhung umThlr. oder 52^ Kr. vom Centner Stabelsen. Endlich sind auch gegen Belgien,welches die geringen Begünstigungen einiger deutschen Artikel durch Gleichstellung mitden französischen wieder zurücknahm, Gegenmaßregeln ergriffen worden. — Schließlichbemerken wir, unter Hinweisung auf die in dem vorhergehenden Artikel gegebenenAndeutungen Dessen, was der Zollverein im deutschen Interesse zunächst zu erstreben hat,daß auch der Ertrag der Zölle, welcher unter die einzelnen Staaten nach Vechältnißder Seelenzahl vertheilt wird, sich günstig darstellt und in fortwährendem Zuneh-men begriffen. So betrug die Einnahme der Eingangsabgabe vom Zucker im Jahr 1840,5,417,484Thlr., die von Kaffee und Cacao 4,345,785 Thlr., die von Wein und Most1,537,132 Thlr., die von Tabaksblättern und Fabrikaten 1,412,394 Thlr.
Der Hauptvortheil des Zollvereins liegt übrigens nicht sowohl darin, daß ein gemä-ßigtes Schutzsystem gegen Außen angenommen wurde, als vielmehr in der Herstellung desfreien Handels der einzelnen deutschen Staaten, welche dem Vereine beigetreten sind,unter sich. Nur in Verbindung mit einem großen, freien Marktgebiete können Schutz-zölle mit Nutzen eingesührl und angewendet werden. Zwar sind für den inneren Verkehrnoch einige Gegenstände von der unbelasteten Verbringung aus einem Vereinsstaate in denandern zur Zeit ausgenommen. Die Besteuerung gewisser inländischer Erzeugnisse istnehmlich nicht in allen Vereinsstaaten gleich. Der Tabak z. B. unterliegt in Preußeneiner Abgabe von 1 Thlr. vom Centner, und diese Abgabe erhebt Preußen auch von demaus Baden eingeführten Tabak, welcher in dem Erzeugungslande keiner Verbrauchssteuerunterliegt. Diese auch auf Wein, Bier und Branntwein lastenden Ausgleichungö-abgaben werden nur dann verschwinden, wenn sich die Vereinsstaaten über ein gemein-schaftliches System der Verbrauchssteuern einigen. K. Mathy.
Zuchthäuser, s. Gefängnisse.
Zunft, s- Gewerbe.
Zweikammersystem, s. Staatsverfassung.
Zweikampf, s. Infamie, Ehre u. s. w.
Schlußwort zur zweiten Auslage des Staats-Lexikons.
Seit den großen Erschütterungen der europäischen und deutschen politischen Zuständein diesem Jahre 1848 war es der Redaction des Staats-Lexikons, da derden Abnehmern versprochene schnelle Druck des Werkes nicht unterbrochen werden durfte,