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Zehnt.
lung, welche den Zweck hatte, durch gemeinschaftliche Bestrebungen der gedrückten Lag«dieses ehrenwerthen Standes aufzuhelfen und ihm die hauptsächlich in konstitutionellenStaaten gebührende Geltung zurückzugeben, auf dieser Zusammenkunft wurde der ein-stimmige Beschluß gefaßt, bei Gelegenheit der ständischen Verhandlungen eine öffentlicheErklärung für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit abzugeben. Diese Erklärung, mit wenigAusnahmen von sämmtlichen Anwälten unterzeichnet, kam zuerst in den einheimischenBlättern zum Druck und machte sodann durch ganz Deutschland die Runde. Kurz dar-auf erfolgte anonym, nach der Fassung für halbamtlich anzusehen, eine Erwiderung, wo-mit man die Reinheit der Erklärung durch die Insinuation des Eigennutzes zu verdächtigensuchte. Dieser eben so plumpe als hämische Angriff rief die allgemeinste Entrüstung her-vor, die Advocaten, so weit die Eensur erlaubte, protestirten energisch, und in der Haupt-stadt traten die angesehensten Bürger zusammen, um öffentlich und mit Namensunter-schrist ihre volle Beistimmung zu erklären. Plötzlich erwachte das lang geschlummerte In-teresse an dem öffentlichen Staatsleben und von allen Seiten kamen Petitionen für dieOeffentlichkeit ein, und es wurde das vollkommene Einverständniß zu der Erklärung derAdvocaten ausgesprochen. ES entstand nun der Gedanke, das Gesetz nur provisorisch auf6 Jahre als Probe ins Leben treten zu lassen. Ein trauriger Ausweg!
Die innere Verwaltungspolitik Würtembergs ist zu speciell und zu beschränkt, undhier nicht der Platz, ausführlich darüber zu sprechen. Die Bemerkung wird genügen,daß die Finanzen das glänzendste Departement, der Haushalt sehr geordnet, der Creditwohlbegründet, das Steuerwesen gerecht und billig, das Budget mäßig und der Einnahmenmehr als der Ausgaben sind. Diese Gründe unterstützen auch die Absicht der Regierung,zum Anschluß an den Rhein und die Donau Eisenbahnen durch das Land zu führen. Ob-gleich seiner ganzen geographischen Lage und Cultur nach durchaus zu keinem Handelsstaatbestimmt, führen doch wichtige Handelsstraßen durch sein Gebiet und sein Bodenreich-thum verlangt einen auswärtigen Markt; auch gäbe es für die intellectuelle Fortbildungdes Landes kein größeres Unglück, als isolirt zu werden. Wenn grade die festere Verbin-dung der einzelnen Stämme das charakteristische Merkmal für die neue Periode deutscherNationalität ist, so hat vor allen anderen Schwaben diese Wechselwirkung auf sich zu dul-den, die es seiner einseitigen scharfen Abschließung entreißt und zu einem mittheilendenUmgang mit dem gemeinschaftlichen Vaterlands veranlaßt. H. Scherer.
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Zehnt (ckecimL, cliiuo, titln:«) ist eine Abgabe von dem rohen Ertrage des urbarenBodenS; in weiterer Ausdehnung auch von dem Ertrage des Bergbaues, der Fvrstwirth-schaft, der Viehzucht; im weitesten Sinne von allem Erwerbe und Einkommen aus Ar-beit, Gewerbe und Handel. Die Benennung Zehnt, zehnter Theil, bezeichnet« frühernicht sowohl das bestimmte Maß, sondern die höchste Gränze der Abgabe, das Maximum,über welches nicht hinausgegangen werden durfte. Das Forschen nach dem Ursprünge deSZehnten leitet zu den urältesten, der Gottheit unmittelbar dargebrachten Opfergaben; diesegingen an die Priester über, welche den Gottesdienst besorgten und in den Anfängen derStaatenbildung entweder selbst auch Häuptlinge waren oder noch höher als diese standen.Mit der Sonderung der Kirche von dem Staat« schieden sich auch die Zehnten in geistliche(ckecimse ecclksiusticse) und weltliche ( 6 . secuiaror) ; die Scheidung geschah nicht ohneStreit und Zerwürfnisse zwischen Geistlichen und Laien. Der weltliche Zehnt war einean das Staatsoberhaupt, den König, entrichtete Landessteuer (<>.tiommicite, inäomim-«stse, reFaies, «slicao). Im Lause der Zeiten kamen Zehnten von beiderlei Art in denBesitz von Kriegern, Herren, Gemeinden und anderen Corporalionen. Wie die ucsprüng-