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12 (1848) [Schl - Zwe]
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Zo«.

Das Merkantil- oder Handelssystem benutzte die Zolleinrichtungen als Mit-tel zu seinem Zwecke, zu der Herstellung einer günstigen Handelsbilanz. Vondem Satze ausgehend, daß der Reichthum eines Landes in dem baaren Gelbe oder in derMenge von edeln Metallen bestehe, welche das Land hervorbringt oder einführt, richtetendie Jünger Colbert's ihr Bestreben dahin, möglichst viel Geld und Silber einzuführen.Au diesem Behufs schien es wünschenswerth, nicht nur für den eigenen Bedarf, sondernfür den Absatz im Auslande Waaren in Menge zu fertigen und sich dafür nicht wieder mitWaaren, sondern mit baarem Gelds bezahlen zu lassen. Demnach wurde die Einfuhrfremder Waaren entweder verboten oder durch hohe Zölle beschränkt; die Ausfuhr in-ländischer Artikel wurde durch Rückzölle (Ersatz der für die eingeführten Rohstoffe bezahl-ten Abgaben, «irnn-bsclcs) und Ausfuhrprämien begünstigt. Zeigte sich am Jahres-schlüsse aus den Zolllisten, daß die angenommenen Werthe der ausgeführten Artikel grö-ßer waren als jene der eingesührten, daß also vom Auslande ein ansehnlicher Saldo inbaar zu bezahlen war, so nannte man dieses Ergebniß eine günstige Handelsbilanz undfreute sich der vermeintlichen Zunahme des Reichthums der Nation. Den Inbegriff derAnordnungen, welche hiernach im Zollwesen getroffen wurden, nennt man das Prohi-bitivsystem.

Ihm gegenüber verlangen die Anhänger der Han d els freiheil, daß Zölle nur alsEinnahmen für die Staatscasse aufgelegt werden sollen; zu diesem Zwecke müssen sienieder sein, weil hohe Zölle entweder umgangen werden oder die Einfuhr der damit be-legten Artikel beschränken, also wenig eintragen. Niedere Zölle aber hindern den freienVerkehr nicht. Diese Lehre wirft dem Prohibitivsysteme vor, daß es den Verkehr der inBildung und Kraft voranstehenden Staaten Europas, einen Verkehr, welcher jedem vonihnen sehr vortheilhaft werden könnte, fast auf Nichts heruntergebracht habe. Sie be-zeichnet als Grundirrthümec jenes Systems: 1) Die Meinung, daß der Reichthum einerNation in baarem Gelds bestehe, während derselbe in den Kräften und Fähigkeiten derBürger und in der Menge werthvoller Güter aller Art beruhe »Dies beweise z.B. England,daö seinen ungeheuer» Umsatz mit einem verhältnißmäßig geringen Geldvorrathe besorge.2) Die Meinung, daß die übrigen Länder fortsahren würden, von einem Staate zu kau-fen, der ihren Erzeugnissen seine Gränzen verschließe. Die Erfahrung lehre, daß überallGegenmaßcegeln ergriffen und die Vortheile des freien Austausches Allen entzogen werden. Im freien Verkehre, sagen die Anhänger der Handelsfreiheit, erhalte jedes Volk seinenBedarf an ausländischen und einheimischen Products» zu den billigsten Preisen; es findeeine naturgemäße Entwickelung der jedem Lande eigenthümlichen Hilfsquellen Statt,welche einen soliden Zustand begründe, während die künstlich großgezogene Industrie jedenAugenblick mit Schwankungen zu kämpfen habe, welche der Existenz von Tausenden Ver-derben drohen.

Zwischen dem Prohibitivsysteme und der Lehre der Handelsfreiheit steht das S ch u tz-system, welches im deutschen Zollverein (s. diesen) angenommen, aber nach der MeinungVieler noch nicht genügend ausgebildet ist. Dasselbe will den wichtigeren im Lande sichentwickelnden Zweigen der Industrie den inneren Markt durch Zollsätze sichern, welche diewohlfeileren Preise ausländischer Fabrikate so weit erhöhen, daß sie die einheimischen nichtvon dem Maikte verdrängen- Hierdurch soll der Nation die Möglichkeit gegeben werden,eine starke, ausgedehnte Industrie zu schaffen, welche zugleich eine wesentliche BedingungdeS Wohlstandes und der Macht der europäischen Staaten ist.

Daß der freie Handel an und fürsich den Beschränkungen desselben vorzuziehenist, wird kaum mehr bestritten werden. Die Handelsfreiheit wird daher auch in der Wis-senschaft als das Ziel festgehalten, welchem sich die Zustände der Völker in ihrem gegensei-tigen Verkehre nähern sollen, ein Ziel, das zu erreichen wünschenswerth ist. Die Han-delsfreiheit schließt Zölle eben so wenig aus, als die Gewerbefreiheit eine Gewerbsteuer aus-schließt; allein sie läßt die Zölle nur als Einnahmsquelle für den Staat, nicht als Mittelzur Beschränkung des auswärtigen Verkehrs zu. Um den möglichst hohen Ertrag zu ge-währen, dürfen die Zölle die Einfuhr nicht beschränken, sie müssen also nieder sein.Die Handelsfreiheit ist das Alpha und das Omega des Verkehrs zwischen den Völkern.