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Zehnt.
„Der Zehnt und die den Charakter dieser A bgabe theilenden Lasten gefährden dielandwirthschafkliche Entwickelung nicht blos durch Verminderung des auf sie zurückfließen-den Capitals, sondern setzen derselben auch anderweitige unübersteigliche Schranken ent-gegen. Die Zehntpflichtigkeit eines Grundstücks kann nur so lange als erträgliche Last er-scheinen , als die Landwirthschaft auf niedrigster Entwickelungsstufe steht, keine große Un-gleichheit der Produclionskosten von Bodenerzeugnissen Statt findet, die fruchtbarstenGrundstücke erst allein angebaut und so aufwandlos angebaut werden, daß der Rohertraggrößtenteils aus der Selbstthätigkeit der Bodenkräfte bei dem Landbau oder des animali-schen Organismus bei der Viehzucht, nicht aber von angewandter Mühe und Arbeit, nochaus Capitalverwendung herfließt. Daher findet man Abgaben, die in einem bestimmtenTheile des Rohertrags bestehen, auch allenthalben im ersten Anfänge der Cultur. Mitden Fortschritten derselben und jeder Vermehrung der auf die Hervvrbringung zehntpflich-tiger Products verwendeten Arbeit oder Capitalien steigt der Zehnt zu einem höheren Be-trage hinauf. Statt in einem zehnten Theile des Reinertrags zu bestehen, wird er sichbald auf den neunten, achten, siebenten Theil und so fort erhöhen, und kann er unterUmständen den ganzen Ueberschuß über die Kosten des Anbaues absorbiren. Der Zehnt istdaher, nach Verschiedenheit der Kosten, womit Products hervorgebracht werden, eine
höchst ungleiche Abgabe. Dadurch erhält die Zehntpflichtigkeit landwirthschastlicher
Production für den Grundbesitzer einen viel stärkeren Reiz, die Kosten des Anbaues zuvermindern, als die Products seines Gewerbes zu v-rmehren; denn den aus der ersten Ver-änderung entspringenden Gewinn kann er allein genießen, den letzteren muß ec mit demZehnthcrrn theilen."
Diese allgemein anerkannten Wahrheiten drückt ein britischer Schriftsteller (M'Cul-loch) damit aus, daß er den Zehnten eine Prämie aus die Faulheit, eine höchst lästige undstets wachsende Steuer auf die Industrie nennt.
Als ein Haupthinderniß des Aufblühens der Landwirthschaft schadet der Zehnt aberauch allen übrigen Zweigen der volkswirthschaftlichen Thätigkeit. Er beschränktnicht nur die Production landwirthschastlicher Erzeugnisse zum Nachtheile der Ver-zehrer , sondern auch die Consumtion der zahlreichsten Volksclasse zum Nachtheile dergesammten Industrie und des Handels; er schmälert endlich den landwirthschastlichenCredit und hält dadurch viele Capitalien von einer nützlichen und gesicherten Anlage zurück.
Diesen Nachtheilen werden folgende Einwendungen entgegrngehalten:
1) Der Zehnt ist schon sehr alt; das Alter aber empfiehlt jede Abgabe, da es denPflichtigen an die Last gewöhnt hat. — Dieser Vorzug könnte nur dann gelten, wenn diegroßen Veränderungen in der Landwirthschaft nicht vorgegangen wären, welche, wie obenangedeutet, einen bedeutenden Aufwand an Capital und Arbeit bedingen. Diese Verän-derungen haben den Zehnten heut zu Tage zu einer viel größeren Last gesteigert, als er vortausend Jahren war, wo er ohnehin nicht mit Strenge und Pünktlichkeit erhoben wurde.
2) Das zehntpflichtige Grundstück wird mit der darauf ruhenden Last erworben.Der Kaufpreis ist niederer, als er ohne die Last sein würde; diese ist daher schon in Abzuggebracht und kann den Erwerber nicht drücken. Auch diese Behauptung wäre nur dannrichtig, wenn es sich um eine Abgabe von Producten handelte, welche ohne Zuthun desMenschen, lediglich durch die Güte der Mutter Natur gespendet werden. Dann möchteder Unterschied der Preise eines freien und eines belasteten Grundstückes als ein Capitalanzusehen sein, dessen Rente sich in der Abgabe darstellt. Allein für die jährlichwiederkehrende Arbeit und die Kosten der Bestellung ist jener Unterschied keineVergütung.
3) Als Abgabe hat der Zehnt vor anderen Steuern die Vorzüge, daß er sich nachder Ergiebigkeit der Ernte, also nach der Zahlungsfähigkeit des Pflichtigen richtet, der ihnleichter abträgt als eine Geldabgabe; daß er leicht und sicher zu erheben ist, mit der Zu-nahme der Bevölkerung, also mit den Bedürfnissen des Staates im Ertrage steigt.
Wäre der Zehnt eine gerechte Steuer, so könnten untergeordnete Vortheile einenleichten und sicheren Erhebung ins Gewicht fallen; dann sollte der Vorschlag Vauban's,